Die Landgerichte Berlin und Gera haben jeweils zugunsten geschädigter Anleger Arrestbefehle und Pfändungsbeschlüsse gegen Friedrich Hesselmann und Andreas Michael Schmidt erlassen. Gegen diese beiden Hauptverantwortlichen der von Dortmund aus operierenden Bavaria Trading Company und Euro American Trading Bank wird derzeit vor dem Landgericht Dortmund wegen Betrugs und weiterer Vorwürfe verhandelt (siehe Nr. 08/05). Die von der Münchener Kanzlei Busch, Engelhard & Partner vertretenen Anleger haben so die Aussicht erhalten, wenigstens einen Teil der abhanden gekommenen Gelder zurück zu erhalten. Allerdings seien die sichergestellten Werte nicht so groß, dass alle Ansprüche von Geschädigten zu befriedigen seien, wie die Staatsanwaltschaft Dortmund mitteilte. Es hätten schon im Voraus Pfändungen vorgelegen. Die beiden oben genannten US-Firmen existieren allerdings gar nicht mehr und seien aus dem US-Handelsregister gelöscht. Insofern seien kaum weitere Beträge über die jetzt sichergestellten zu erwarten. Daher raten die Anwälte geschädigten Anlegern wieder einmal, ein Vorgehen gegen Berater und Vermittler zu prüfen.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.