Die firmeneigene Website verbreitet Optimismus. „Zum 1. September 2012 suchen wir motivierte und engagierte Auszubildende.“ Der Blick von Pauly Biskuit geht klar nach vorn. Martina Müller (Name geändert) würde den Optimismus des Dessauer Keks-Produzenten gern teilen. „Doch ich fürchte, ich habe richtig viel Geld verloren.“
10.000 Euro hat die Rentnerin im Jahr 2005 in eine Anleihe der mittelständigen Pauly Biskuit AG investiert, die 200 Mitarbeiter zählt. Sie produziert in einem Dessauer Gewerbegebiet Kekse und Waffeln für namhafte Firmen wie Danone, Kellogs und Heinz und weist für 2010 einen Jahresumsatz von etwa 30 Millionen Euro aus.
Zehn Millionen Euro wollte das Unternehmen 2005 einsammeln. Fünf Jahre lang gab es für die Anleihe, faktisch ein Kredit, reichlichen Zinsen, viel mehr als anderswo: 7,25 Prozent waren versprochen – und wurden gezahlt. Als die Pauly Biskuit AG 2010 um eine Verlängerung der Anleihe warb, zögerte Müller nicht- und unterschrieb für weitere fünf Jahre. Acht Millionen Euro sollten so eingesammelt werden. 2011 wurden die Zinsen überwiesen. 2012 wartete Müller vergebens auf das Geld – und mit ihr hunderte andere Anleger.
Am 17. Januar war die Zinszahlung fällig. Weil dieser Termin verstrich, griff ein im Anleihe-Prospekt festgeschriebenes Verfahren: Das Unternehmen erhielt eine zusätzliche Frist von 30 Tagen, ehe ein außerordentliches Kündigungsrecht entstand. Diese Frist lief am 17. Februar ab.
Einen Tag später kündigte Müller per Einschreiben. Den Rückschein hat die Dessauerin erhalten. Von Pauly Biskuit hörte die Rentnerin aber nichts. Vorige Woche schickte Müller deshalb ein zweites Einschreiben – und bekam es einen Tag später zurück – als nicht zustellbar. Müller wollte das gar nicht glauben. „Das Werk steht doch noch immer da.“ Vor Ort aber fand Müller einen Briefkasten mit einem eindeutigen Hinweis: „Bitte keine Post für Pauly Biskuit AG einwerfen, das ist der Briefkasten der Pauly Biskuit KG.“
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.