FACEBOOK UND YOUTUBE MACHEN ES VOR. JETZT HAT DAS MITMACH-INTERNET AUCH DIE ANLEGER IM VISIER: SIE SOLLEN SICH ONLINE INVESTMENTTIPPS GEBEN. DAS ABER IST UMSTRITTEN

Das alles lässt sich virtuell nachvollziehen. Erich Sixt kann man online ins Depot schauen; das macht er vor allem, um Werbung für das Projekt seines Sohnes Konstantin zu machen: Gerade entstehen einige Portale ähnlichen Formats, bei denen sich Privatanleger über Aktien informieren können.

Web 2.0 nennt sich der Online-Trend, der außerhalb der Finanzbranche schon ein alter Hut ist. Seiten wie das Filmportal Youtube, die FotoseiteFlickr oder Jugendtreffs wie Facebook oder StudiVZ le- “ ben davon,‘ dass Nutzer die Inhalte kreieren – nicht Anbieter. „Bei F1nanzdienstleistungen ist das Web-2.0-Thema bislang zurückhaltend angegangen. worden“, sagt Christian Messerschmidt, Doktorand am Lehrstuhl von E-CommerceProfessor Bernd Skiera. Er beschäftigt sich mit der Frage, wie auch die Finanzwelt vom Mitmach-Internet profitieren kann.

Wie so häufig kommen die Vorbilder für die Finanz-2. 0- Portale aus den Vereinigten Staaten. Marketocracy oder Socialpicks heißen diese Angebote, die schon einige Zeit online sind. Die simple Grundidee: „Lerne von den Besten, „gehöre zu den Besten“ ‚. erklärt Nicolas Plögert, Gründer von Sharewise, dem ersten Portal dieser Art in Deutschland. …

Vom Schüler über Angestellte und Selbstständige hin zu Rentnern – die Portale richten sich an alle, die sich für Aktien interessieren. Doch damit nicht jeder Unfug verbreitet, dürfen andere Nutzer die Güte einer Analyse bewerten. Zudem werden die Empfehlungen mit der Realität verglichen. So hat Heiko dieser Tage einen Aktienkurs. von 370. Euro für Nintendo erwartet – in Wahrheit notiert die Aktie aber 20 Prozent niedriger.

Da kommt schnell der Verdacht auf, dass einzelne Aktien bewusst in Szene gesetzt werden. Diese Gefahr besteht, heißt es bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Anbieter verwehren .sich gegen. solche Vorwürfe. „Nutzer können Einträge als kritisch kennzeichnen“, sagt Sixt. Sein Kollege Plögert von Sharewise gibt zu Bedenken, dass im Zweifelsfall von anderen Mitgliedern auch Verkaufssignale gegeben werden können.

Wer bewusst falsche Tipps gibt, bekommt auch mit der Justiz Ärger. „Wenn jemand vorsätzlich falsche Informationen in en Portal stellt, dann kann eine Täuschungsabsicht unterstellt werden. Das ist. strafbar“, erklärt Oliver Busch, Rechtsanwalt bei Engelhard, Busch & Partner. Problematisch kann. es auch für Profis bei Finanz-2.0-Angeboten“ werden, die mit Anlageempfehlungen ihren Lebensunterhalt verdienen. „Dann ist nicht ausgeschlossen, dass die Beraterhaftung greifen kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte berufsbezogene Hinweise vermeiden“, sagt Busch. …