Lebensversicherer müssen bei Tausenden Kunden nachzahlen. Weniger Geld soll es dagegen aus stillen Reserven geben.
Versicherer Ergo bescherte, wie auch Marktführer Allianz, seinen Kunden eine unangenehme Adventsüberraschung: 2013 wird die Überschussbeteiligung, die Lebensversicherungskunden gutgeschrieben wird, gekürzt. …
Zahlreiche ehemalige Ergo-Kunden und bald wohl auch Allianz-Kunden werden allerdings mehr Geld bekommen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zuletzt im November Klauseln in Verträgen von Ergo, Deutscher Ring und Generali für unwirksam erklärt. …
In den vom BGH entschiedenen Fällen geht es um Policen, die in den ersten fünf Jahren gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden (das heißt, der Versicherte ließ den Vertrag ruhen und zahlte nicht mehr ein).
Unwirksam sind laut BGH Klauseln in Verträgen, die in den Jahren 2001 bis 2007 verkauft wurden. Betroffen wären 9,8 Millionen Policen.
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Nachgezahlt wird für Verträge, die 2009 oder später gekündigt wurden. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Versicherte seinen Vertrag wirksam gekündigt hat.
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Die des BGH machen es allen Versicherern schwer, Nachzahlungen zu verweigern. „Ohne massiven Druck werden die Lebensversicherer aber nicht zahlen“, sagt Oliver Busch, Kapitalanlagerechtler aus München. Versicherer spielten lieber auf auf Zeit, als sich einem Urteil zu unterwerfen, das Wettbewerber getroffen habe.
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Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.