Manch lukrative Geldanlage entpuppt sich als Reinfall, ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen. Wissen Steuerberater mit Anlageofferten umzugehen, können sie ihre Mandanten vor schwarzen Schafen und Fehlinvestitionen warnen – und befreien sich selbst aus der Haftungsfalle. …
„Der graue Kapitalmarkt ist geprägt von Anlageformen, die nur wenigen oder keinen gesetzlichen Regelungen und auch keiner hoheitlichen Aufsicht unterliegen“, erklärt RA Oliver Busch, der sich als Anwalt in München auf Anlegerschutz und Bankrecht spezialisiert hat (siehe Interview Seite 38). Laut Busch wird der graue Kapitalmarkt insbesondere von folgenden Anlageformen dominiert: . vorbörsliche Aktienemissionen . Diamantenhandel . Beteiligungen im Rahmen von geschlossenen Fonds (insbesondere Immobilien- und Medienfonds) . Beteiligungen (etwa in Form von Anleihen, Obligationen oder Genussrechten) . Atypische stille Beteiligungen . Bankgarantien Viele Anbieter derartiger Produkte agieren abseits der Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften. Der Staat kontrolliert kaum. Prekär: Zwar prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Emissionsprospekte, doch beschränkt sich die Prüfung nur auf formale Kriterien und kümmert sich weder um die inhaltliche Richtigkeit noch um die Ausgestaltung einer Offerte. Und so gaukelt manch ein Produkt mit „BaFin-Prüfung“ eine Sicherheit vor, die es nicht gibt. …
INTERVIEW „Wer zuerst kommt“
RA Oliver Busch sagt, was zu tun ist, wenn angelegte Gelder eines Mandanten offensichtlich verloren sind.
CONSULTANT: Ein Anleger hat in eine Kapitalanlagegesellschaft investiert, die offenkundig Zahlungsschwierigkeiten hat. Was kann er tun, um an sein Geld zu kommen?
RA Oliver Busch: Bei massiven Zahlungsschwierigkeiten des Anlageunternehmens steht dieses meist kurz vor der Insolvenz oder es ist bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Auch wenn der Anleger im Insolvenzverfahren Forderungen anmelden kann, wird er darüber allenfalls eine meist geringe Quote erhalten. Anleger können daher nur über die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Initiatoren, die Organe der Gesellschaft oder auch die Berater beziehungsweise Vermittler, die ihnen die Anlage empfohlen haben, erreichen, dass sie ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten.
CONSULTANT: Was gibt es dabei von rechtlicher Seite zu beachten?
Busch: Bei unseriösen Kapitalanlagen können Ansprüche, auch wenn sie gerichtlich festgestellt sind, häufig nur im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dabei gilt das Prinzip der Priorität, also „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. In einigen Fällen sind auch gerichtliche Eilverfahren notwendig, um Vermögenswerte der Gegner vorläufig zu sichern. Anleger müssen also vor allem rasch handeln, sobald sie entdecken, dass die Anlage fehlgeschlagen ist beziehungsweise sie betrogen worden sind. …
CONSULTANT: Welche Rolle spielt der Steuerberater, wenn es darum geht, Anlagegelder eines Mandanten zurückzuholen?
Busch: Hier kann der StB erster Ansprechpartner seines Mandanten sein, um diesem mit Recherchen oder auch mit der Empfehlung eines spezialisierten Anwalts weiterzuhelfen. Des Weiteren können sich auch bei unseriösen Kapitalanlagen im Schadensfall steuerliche Fragen ergeben – wie etwa die Versteuerung von Scheinrenditen -, zu denen der StB seinen Mandanten beraten oder gegenüber den Finanzbehörden unterstützen kann.
CONSULTANT: Wo sehen Sie die rechtlichen Grenzen für Steuerberater, wenn es um die Interessenvertretung von geschädigten Anlegern geht?
Busch: Das Ziel von Geschädigten, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, kann häufig nur über eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen erreicht werden. Zur Vertretung vor Gericht ist ein Steuerberater jedenfalls in Prozessen vor dem Landgericht ab einem Schadensbetrag von 5.000 Euro und in höheren Instanzen nicht berechtigt. Auch wenn das Rechtsdienstleistungsgesetz einige Novellierungen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Rechtsberatung bringen wird, stellt sich auch im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens häufig die Frage der richtigen Strategie. Darüber hinaus müssen auch schwierigere rechtliche Details geklärt werden, sodass ab dem Zeitpunkt, zu dem eine rechtliche Betreuung des geschädigten Anlegers erforderlich wird, die Einschaltung von im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten – nicht zuletzt auch aus Haftungsgründen – empfehlenwert ist.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.