Bei näherem Hinsehen entpuppt sich mancher Zinssatz als Mogelpackung. Wer kein Geld verschenken will, sollte die Angebote der Banken genau prüfen.
Wer Geld fest bei Banken anlegen will, tut gut daran, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Schließlich möchte ein Anleger die bestmögliche Rendite erzielen. Doch schon beim Vergleich beginnt das Problem: Banken und Sparkassen halten sich bei Informationen zu ihren Konditionen bedeckt.
Auch im Internet finden sich nur selten konkrete Zahlen. Und wenn Zinsen genannt werden, dann wird meist die Rendite oder der Effektivzins nicht ausgewiesen. Aber niemand kann die Geldinstitute dazu zwingen, diese ärgerliche Praxis zu ändern. Es gibt keine Vorschrift, die besagt, dass bei Anlage-Angeboten ein einheitlicher Vergleichszins angegeben werden muss.
Anders bei Kreditangeboten: Dort sind die Institute durch die Preisangabenverordnung gesetzlich verpflichtet, den anfänglichen effektiven Jahreszins zu nennen. So kann der Kunde auf einen Blick verschiedene Angebote vergleichen.
Bei Anlage-Angeboten geht das nicht, das kritisiert auch die Redaktion des ARD-Ratgebers Geld. Weitere Kritik: Viele Institute nützen das aus, um ihre Konditionen zu schönen. So werden bei Sparplänen durch hohe Bonuszahlungen und Prämien hohe Renditen suggeriert. Doch beziehen sich diese oft auf ganz verschiedene Größen: Etwa auf die Einzahlung des jeweiligen Jahres oder auf den ganzen Sparbetrag, dafür werden sie aber nur einmal am Ende der Laufzeit gezahlt. Da sich die Konditionen aus vielen Teilen zusammensetzen, so der ARD-Ratgeber Geld & Börse, sei es sehr schwer für Kunden, Sparpläne untereinander oder mit anderen Anlagen zu vergleichen. Es fehle ein Vergleichsmaßstab, wie etwa die Rendite pro Jahr oder der Effektivzins pro Jahr. Diese Zahl gibt korrekt an, wie viel Prozent das angelegte Geld im Jahr tatsächlich bringt.
Lichtblick: Einige Banken heben sich bereits positiv ab und weisen den Effektivzins oder die Rendite pro Jahr aus. Fragen Sie bei Sparanlagen, worauf sich die einzelnen Angaben beziehen. Erkundigen Sie sich, welche Folgen eine vorzeitige Kündigung hat und welche Kündigungsfristen gelten. Es ist möglich, dass dann der Bonus verloren geht. Aber vor allem lassen Sie sich den Effektivzins oder die Rendite pro Jahr nennen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.