Vor einigen Tagen erhielten Anleger der Firma Alphapool GmbH aus Leipzig – vormals Alphapool AG / Saarbrücken – ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass die Firma Alphapool GmbH Insolvenz angemeldet hätte.
Im Rahmen des Schreibens, das vom jetzigen Geschäftsführer der GmbH, Herrn Fuhr, unterzeichnet wurde, werden die Anleger darüber informiert, dass aufgrund einer Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, jetzt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hätte gestellt werden müssen.
Das Geschäftsmodell der Firma Alphapool GmbH – früher Alphapool AG – beinhaltete, Kunden Lebensversicherungsverträge abzukaufen und ihnen über die nächsten Jahre über eine Laufzeit von mehreren Jahren eine laufende monatliche Rückzahlung zu versprechen.
Das Unternehmen Alphapool AG gehörte jahrelang zu den erfolgreichen Aufkäufern von Lebensversicherungen und Bausparverträgen.
Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Zum einen müssen die Forderungen der Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet werden und eine Anerkennung der Forderungen zur Insolvenztabelle durch den Insolvenzverwalter erreicht werden. Dies ist Grundvoraussetzung dafür, dass Anleger überhaupt eine Quotenauszahlung im Insolvenzverfahren erhalten. Zum anderen lassen sich unter Umständen auch Schadenersatzansprüche gegenüber den Anlagevermittlern – und Beratern, die die Anlagen vertrieben haben, darstellen.
Stand: 27.04.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.