Über das Vermögen der Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.
Damit hat sich leider die Befürchtung bewahrheitet, dass das Insolvenzverfahren der Anderson Holding AG auch Auswirkungen für die Fondsgesellschaften, insbesondere die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG, hat.
Unterstützung im Insolvenzverfahren
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte, die Darlehen an die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG gegeben haben, bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren und hinsichtlich der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.
Optionen neben dem Insolvenzverfahren
Neben der Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren kann aber für Anleger unter Umständen auch die Möglichkeit bestehen, dass sich gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.
Auch wenn einem Darlehensgeber eine derartige Anlage von einem Berater empfohlen worden ist, ist denkbar, dass sich gegen den Berater Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung über die Risiken und Hintergründe darstellen lassen. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Unsere Kanzlei unterstützt und berät betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Stand: 11.02.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.