Seitens der Kriminalpolizei Ingolstadt wurde eine 48-jährige Frau festgenommen, der gewerbsmäßiger Kapitalanlagebetrug vorgeworfen wird. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die 48-jährige Frau nahm im Zeitraum von 2007 bis Februar 2015 in ca. 230 Fällen von ca. 100 Personen hohe Geldbeträge entgegen, wobei den Geldgebern vorgespielt wurde, dass die Beträge bei einer amerikanischen Bank angelegt würden und Zinsen von über 50 % im Jahr erwirtschaftet werden könnten. Tatsächlich hatte die Frau keinerlei Geschäftsbeziehungen oder Zugriff auf die Konten dieser Bank.
Laut den Ermittlungsbehörden verwendete die Beschuldigte die Gelder für Zinszahlungen an andere Anleger und betrieb nur in sehr geringem Umfang Anlagegeschäfte. Mit den ihr überlassenen Beträgen finanzierte sie sich ihren aufwändigen Lebensstil und schaffte sich mehrere hochwertige Fahrzeuge an.
Am 14.10.2015 wurden die Wohn- und Geschäftsräume der 48-jährigen Frau im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen durchsucht. Es wurden ca. EUR 430.000,00 Bargeld sicher gestellt und mehrere hochwertige Fahrzeuge beschlagnahmt.
Betroffene Kapitalanleger sollten sich umgehend anwaltlich vertreten lassen und gerichtliche Maßnahmen einleiten. Die Tatsache, dass die Ermittlungsbehörden Vermögensgegenstände in größerem Umfang sicherstellen konnte, bedeutet nicht, dass die Anleger automatisch ihr Kapital zurückerhalten.
Vielmehr muss jeder geschädigte Kapitalanleger selbst zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um auf diesem Wege Zugriff auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zu nehmen. Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner werden in diesem Zusammenhang gerichtliche Eilmaßnahmen, d. h. sogenannte Arrestverfahren empfohlen, um schnellstmöglich auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen zu können.
Im Zivilrecht gilt nämlich der sogenannte Prioritätsgrundsatz, d. h. die Anleger, die zuerst vorhandene Vermögenswerte pfänden, werden auch vorrangig befriedigt. Sind die Vermögenswerte durch vorrangige Pfändungen erschöpft, so gehen die Anleger, die keine oder zu spät zivilrechtliche Maßnahmen einleiten, leer aus. Eine automatische gleichmäßige quotale Verteilung von beschlagnahmten Vermögenswerten an die Anleger erfolgt nicht.
Jeder einzelne Anleger muss sich gesondert um die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung kümmern.
Stand: 20.10.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.