Im Rahmen der Abwicklung des AXA Immoselect war für April 2012 eine erste Auszahlung an Anleger angekündigt worden. Diese ist aber nicht erfolgt. Nach den letzten Monatsberichten haben sich für die Immobilien niedrigere Bewertungen mit der Folge eines niedrigeren Anteilspreises ergeben. Dies und die ausgefallene Auszahlung im April zeigen, dass die Verwertung der Immobilien schwierig ist. Wie bereits von unserer Kanzlei prognostiziert, ist es daher offen, ob und in welcher Höhe die Anleger letztlich ihr eingezahltes Kapital wieder zurückerhalten werden.
Die Verwertung wird sich noch mehrere Jahre hinziehen. Für Anleger, die nicht das Ende der Verwertung abwarten wollen, bietet sich alternativ unter Umständen die Möglichkeit, über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches ihr vollständiges Kapital wieder zurückzuerhalten. In vielen Fällen wurde Anlegern von den Beratern ihrer Sparkasse oder von sonstigen Banken oder individuellen Anlageberatern der Erwerb der offenen Immobilienanteile AXA Immoselect empfohlen.
Falls ein Anleger nicht über die Risiken von derartigen Anlagen in offenen Immobilienfonds, und zwar insbesondere auch über das Risiko einer Aussetzung von Anteilen bzw. einer Schließung des Fonds sowie etwa über den Umstand von Provisionsrückvergütungen aufgeklärt worden ist, kann ein Berater oder die entsprechende Bank auf Schadensersatz haften. Denn nach Ablauf der Verwertung können möglicherweise Schadensersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Anleger, die alternative Möglichkeiten suchen, sollten sich daher von einen im Anlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, ob sich Schadensersatzansprüche in Ihrem Fall durchsetzen lassen.
Stand: 19.07.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.