Seitens der Onlinehandelsplattform Coinmarkupp wird unter der Domain coinmarkupp.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen

angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Warnhinweis der BaFin

Nach einer aktuellen Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bieten die Betreiber von coinmarkupp.com ohne Erlaubnis der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber wäre nicht eindeutig zu bestimmen und würde nur unter dem Namen Coinmark auftreten und es würde keine Rechtsform genannt.

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Coinmarkupp

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Hinweise zu Coinmarkupp

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

 Wer die Betreibergesellschaft von Coinmarkupp sein soll ist der Homepage nicht eindeutig zu entnehmen. Auch hinsichtlich einer Adresse auf der Webseite lediglich Kanada angegeben.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Coinmarkupp sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma Coinmarkupp verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform coinmarkupp.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Coinmarkupp.