An sich sollten Anfang März für verschiedene Debi Select-Fonds Gesellschafterversammlungen stattfinden. Der für den 03.03.2012 vorgesehene Termin wurde aber abgesagt. Begründet wurde dies damit, dass eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden soll, vor der die Anleger noch weitere Informationen erhalten sollen.
Durch die weitere Verzögerung bleibt weiter unklar, wie die verschiedenen Debic Select-Fonds tatsächlich wirtschaftlich dastehen.
Nach Erfahrungen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurden Anleger über die hohen Risiken von Anlagen in Form einer Beteiligung an Debi Select-Fonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, insbesondere im Hinblick auf eine persönliche Haftung, fehlerhaft aufgeklärt bzw. beraten.
Bei einer fehlerhaften Beratung werden daher auch Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Anleger sollten daher auch anwaltlich prüfen lassen, ob Sie fehlerhaft beraten worden sind und gegen den Anlageberater ein Schadensersatz durchgesetzt werden kann, so dass der Anleger Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus der Beteiligung seine Einlage bzw. das von ihm bezahlte Kapital zurückerhält.
Stand: 23.03.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.