Gegenüber der Dero Bank AG, München, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium wegen drohender bilanzieller Überschuldung erlassen. Nach dem Moratorium muss die Bank den Verkehr mit Kunden schließen und es ist ihr auch untersagt Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Dero Bank AG bestimmt sind.
Ein Moratorium war nach Angaben der BaFin nötig, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern.
Die Dero Bank AG gehört der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH an. Somit sind Einlagen bis zu € 100.000,00 geschützt.
Bevor Kunden gegenüber der Dero Bank AG einen Entschädigungsanspruch gelten machen können, muss die BaFin zunächst einen Entschädigungsfall feststellen.
Dann müssen Kunden Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinreichung geltend machen.
Es muss auch immer geprüft werden, ob es sich um Einlagen handelt, die durch die Entschädigungseinrichtung geschützt sind. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Kunden bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Entschädigungsverfahren.
09.02.2018
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.