Für einen Anleger, der Verträge über Nachrangdarlehen mit der Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) bzw. einen Vermögensverwaltungsanlagevertrag „MultiCash“ abgeschlossen hatte, konnte von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in einem Klageverfahren vor dem Landgericht Darmstadt ein Urteil erwirkt werden, mit dem der Geschäftsführer zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen an den Anleger verurteilt worden ist.

Über das Vermögen der DIG AG ist, wie wir berichtet hatten, ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Gemäß dem Urteil des Landgerichts Darmstadt wurde einer der Geschäftsführer der DIG AG verurteilt, an den Anleger Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einzahlungen abzüglich erhaltener Auszahlungen nebst Zinsen zu bezahlen.

Nach Meinung des Landgerichts Darmstadt war für den Kläger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) begründet.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Verantwortliche der DIG AG den Kläger beim Abschluss der Anlagen in mittelbarer Täterschaft vorsätzlich und in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, getäuscht und das Vermögen des Klägers geschädigt, in dem er durch Vorspieglung falscher Tatsachen bei dem Kläger ein Irrtum bezüglich des Verwendungszwecks des zur Verfügung gestellten Kapitals unterhalten hat.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aber das Urteil zeigt aber, dass für Anleger, die Anlage bei der DIG AG abgeschlossen haben, eine Möglichkeit besteht, den kompletten Schaden wieder zu realisieren.

Weitere Möglichkeiten für Anleger

Neben der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der DIG AG kann auch die Möglichkeit bestehen, dass Anlageberater, die Anlegern den Abschluss von Anlagen mit der DIG AG empfohlen haben, auf Schadensersatz haften, wenn die Anleger fehlerhaft oder unzureichend über die Hintergründe der Anlagen aufgeklärt worden sind.

Ob und inwieweit sich Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte, die Anlagen bei der DIG AG abgeschlossen haben.

08.05.2018