Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma Expert Plus GmbH aus Berlin mit Bescheid vom 25.04.2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft vollständig abzuwickeln.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte mit, dass die Firma Expert Plus GmbH Publikumsgelder entgegen nahm, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach den Anlegern bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Hierdurch hätte die Firma Expert Plus GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben.
Die Firma Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 09.04.2015 abgelehnt.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Stand: 27.04.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.