Gegenüber der GammaTech Services OÜ, Estland, und der AlphaTec Ltd, Großbritannien, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels und der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Von der AlphaTec Ltd. und der GammaTech Services OÜ wurden auf der zusammen betriebenen Handelsplattform www.kayafx.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) auf Aktien, Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. Kunden einen Zugang zu den offerierten Kontrakten verschafft haben, erbringen die Gesellschaften nach Auffassung der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland. Zudem würde eine „Treuhandverwaltung“ von Kundengeldern offeriert.
Damit werden von der GammaTech Services OÜ und der AlphaTec Ltd. eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 3 KWG als Dienstleistung für andere in Deutschland erbracht.
Für einen grenzüberschreitenden Eigenhandel bzw. eine grenzüberschreitende Portfolioverwaltung hatten die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. aber keine erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Optionen für Anleger, die der GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. über die Plattform www.kayafx.com Kapital zur Verfügung gestellt haben
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits Anleger, die vergleichbaren Handelsplattformen, wie etwa Weiss Finance oder Stern Options Kapital zur Verfügung gestellt haben.
Es sollten Interessengemeinschaften gebildet werden, um Ansprüche von Anlegern durchzusetzen. Wenn ein Eigenhandel ohne eine Erlaubnis der BaFin betrieben wird, ist dies zum Einen strafbar und außerdem kann sich für Anleger auch die Möglichkeit zur Begründung eines Schadensersatzanspruchs ergeben.
Anleger, die der GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. über die Handelsplattform www.kayafx.com Kapital für Geschäfte in Differenzkontrakten zur Verfügung gestellt haben und wissen wollen, welche rechtlichen Möglichkeiten für sie bestehen, um das Kapital zurück zu erhalten, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Stand: 04.12.2018
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.