Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma GENO-Vorsorge eG aus Egesheim mit Bescheid vom 10.04.2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen.
Laut BaFin warb die GENO-Vorsorge eG auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.
Damit hätte Sie – so die BaFIn – durch die kollektive Vermögensverwaltung das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagengesetzbuch zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist noch nicht bestandskräftig.
Betroffene Anleger können sich gerne jederzeit an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit der Bitte um anwaltliche Unterstützung wenden. In der Vergangenheit vertrat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Firmen, die ohne Erlaubnis der BaFin das Investmentgeschäft betrieben.
Stand: 10.05.2019
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.