Über das Vermögen der Global Financial Invest AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ansprüche gegen die Global Financial Invest AG können daher nur noch geltend gemacht werden, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann müssen in diesem Insolvenzverfahren Forderungen angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte hinsichtlich der Überwachung eines endgültigen Insolvenzverfahrens und der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen in dem Insolvenzverfahren.

Die Global Financial Invest AG hatte, wie berichtet, den Ankauf von Lebensversicherungen und von anderen Anlagen angeboten und den Anlegern war versprochen worden, ein Vielfaches des Erlöses aus der Beendigung der Versicherung oder aus der Vermögensanlage nach mehreren Jahren zu bezahlen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits mit Verfügung vom 22.08.2012 das unerlaubte Betreiben dieses Geschäfts untersagt, da es sich dabei um ein Einlagengeschäft handelt, für das die Gesellschaft über keine Erlaubnis der BaFin verfügte.

Die Verfügung der BaFin vom 22.08.2012 ist auch bestandskräftig.

Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens

Soweit von der Global Financial Invest AG unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben werden kann, kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der Global Financial Invest AG durchzusetzen.

Auch gegen einen Berater oder Vermittler, der einem Anleger den Verkauf einer Versicherung oder einer anderen Anlage an die Global Financial Invest AG empfohlen hat und den Anleger dabei nicht ausreichend beraten bzw. über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt hat, kann sich ein Schadensersatzanspruch begründen lassen.

Anleger sollten daher auch von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob sich außerhalb des Insolvenzverfahrens für sie die Möglichkeit ergibt, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

 

Stand: 27.07.2015