Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22.02.2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft betreibt unter der Domain www.stellamarkets.com eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracs for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen.
Unabhängig davon, dass es nicht für eine Firma spricht, wenn diese an den zuständigen, staatlichen Aufsichtsbehörden vorbei und ohne die erforderlichen Erlaubnisse Geschäfte in Deutschland anbietet, ist der Handel mit sog. CFD´s hoch riskant. Totalverluste sind nicht ausgeschlossen. Bei CFD´s handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate, wobei sich der Kurs eines CFD´s direkt vom jeweiligen Basiswert, beispielsweise einer Aktie oder einem Index, ableitet. Der CFD-Handel eignet sich nicht für unerfahrene Anleger, nachdem ein Totalverlust drohen kann.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt viele Anleger, die über Tradingplattformen, die insbesondere auch den Handel mit CFD´s und den Forex-Handel zum Gegenstand hatten, geschädigt wurden.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.