Bezüglich der Green Wood Sales Management GmbH, Neu-Isenburg, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft eine Vermögensanlage über Bauminvestments unter dem Namen „Treeme“ öffentlich anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts.
Als Gegenstand des Unternehmens ist im Handelsregister Aufbau von Vertriebsgruppen, deren Steuerung und Führung, Vertriebsmarketing und die Beratung von Unternehmen, sofern es sich um nicht erlaubnispflichtige Leistungen handelt, eigetragen.
Möglichkeiten für Anleger der Green Wood Sales
Anleger, die bei der Green Wood Sales Management GmbH eine Anlage in Investments von Bäumen unter dem Namen „Treeme“, abgeschlossen haben, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde, können Ansprüche auf Rückabwicklung zustehen.
Nach den VermAnlG kann die Möglichkeit bestehen, von dem Emittenten der Vermögensanlage und dem Anbieter, wenn ein Verkaufsprospekt nicht veröffentlicht wurde, die Übernahme der Vermögensanlage gegen Erstattung des Kaufpreises zu veranlagen.
Anleger der Green Wood Sales Management GmbH, die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Stand: 17.09.2018
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.