Am 16.03.2016 fand vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Berufungsverfahren statt, in dem die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner einen Anleger vertraten, der über die Firma Concept 1 angeblich Mitarbeiteraktien erworben hatte.
Nachdem bereits das Landgericht Frankfurt am Main dem Anleger einen Schadensersatzanspruch zugesprochen hatte – wobei es diesen Schadensersatzanspruch um 50 % kürzte, da es davon ausging, dass ein Mitverschulden des Anlegers anzunehmen sei – hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun im Rahmen der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main insoweit aufheben würde, soweit eine Mitverschuldensquote von 50 % angenommen würde. Dem Anleger wäre lediglich ein Mitverschulden in Höhe von 25 % der Schadenssumme zuzurechnen.
Seitens des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main wurde im Rahmen der mündlichen Verhandlung dargelegt, dass es davon ausgehen würde, dass der Anlageberater mit dem Anleger konkludent einen Anlagevermittlungsvertrag geschlossen hätte und die ihm obliegenden Aufklärungs- und Informationspflichten, die aus diesem Vermittlungsvertrag resultieren, schuldhaft verletzt hätte. Die Verletzung dieser Informationspflichten wäre auch kausal für den erlittenen Schaden des Anlegers gewesen.
Bezüglich eines etwaigen Mitverschuldens legte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dar, dass ein Mitverschulden eines Anlegers nur in Ausnahmefällen zum Tragen käme und seines Erachtens das Landgericht Frankfurt am Main ein zu hohes Mitverschulden des Anlegers angenommen hätte.
Letztlich kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Berufung der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner zumindest teilweise nach, da es nur noch von einem Mitverschulden in Höhe von 25 % ausging.
Anlegern, die Concept 1 Anlagen aufgrund der Beratung eines Anlageberaters gezeichnet haben, wird empfohlen, gerichtlich gegen den Anlageberater vorzugehen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Concept 1 erhalten die Anleger nämlich nur Insolvenzquoten ausbezahlt.
Stand: 17.03.2016
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.