Seitens der Onlinehandelsplattform codexfx wird deutschen Kunden der Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (CFD-Handelsgeschäfte bzw. Contracts for Difference) angeboten, die auf Grundwerte wie

  • Aktien,
  • Indizes,
  • Devisen,
  • Rohstoffe und
  • Kryptowährungen

laufen.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und besteht ein Totalverlustrisiko.

Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) – hohe Risiken

 Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Betreibergesellschaft der Handelsplattform, der Codexfx Ltd., gegenüber mit Bescheid vom 10.03.2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Dies deshalb, da das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Ia Satz 1 Nr. 4c KWG betrieb und nicht über die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte.

Dass an den deutschen Aufsichtsbehörden vorbei deutschen Verbrauchern ohne Erlaubnis der deutschen Behörden entsprechende Handelsgeschäfte angeboten werden, spricht nicht für die Seriosität der Firma Codexfx Ltd.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform codexfx.

Stand: 24.03.2020