Seitens der Onlinehandelsplattform ST-Management wird unter der Domain softwaretrading.net ein langfristig komfortables KI-Trading mit ST-Management angeboten, wobei die Firma damit wirbt, dass sie über die letzten dreieinhalb Jahre eine Rendite von über 3.600 % erwirtschaften konnte.

Anlegern wird abgeraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform softwaretrading.net bzw. die Firma ST-Management abzuwickeln.

Warnmitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Am 09.01.2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnmitteilung und warnte vor Angeboten auf der Webseite softwaretrading.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Laut BaFin tritt der Betreiber auf der Webseite unter dem Namen ST-Management auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Partner des Betreibers werden die Gesellschaften RoboForex und Mag Markets genannt. Dem Impressum auf der Website softwaretrading.net zufolge ist Mag Markets eine Marke der MAGMARKETS LLC, St. Vincent und die Grenadinen.

Seitens der BaFin wurde klargestellt, dass das bei der BaFin registrierte zypriotische Wertpapierinstitut Robomarkts Ltd. in keiner Geschäftsbeziehung zu RoboForex oder dem Betreiber der Webseite softwaretrading.net steht.

Die Betreiber verwenden – laut BaFin – das Geschäftslogo der Robomarktes Ltd und machen Angaben auf der Website, die die beschriebene Geschäftsbeziehung vortäuschen. Es liegt – so die BaFin – ein Identitätsdiebstahl zulasten des Instituts vor.

Handel ohne Genehmigung der BaFin

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Bei der Firma ST-Management handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und das deshalb gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

In Deutschland liegt die erforderliche Genehmigung für das Erbringen von Finanzdienstleistungen nicht vor. Die Firma ST-Management darf folglich die vorgenannten Handelsgeschäfte deutschen Anlegern weder anbieten noch entsprechende Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abwickeln und handelt unerlaubt.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Bei der Firma ST-Management handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und das deshalb gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Dies führt dazu, dass Anleger, unabhängig von ihrem Anspruch auf Auszahlung von etwaigen Guthaben aufgrund des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen können.

Mangendes Impressum

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma ST-Management sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts ebenfalls nicht. Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Tex-, Word-, oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Teile der vorbezeichneten Angaben fehlen. Auch dies ist negativ.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform ST-Management.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Internethandelsplattform ST-Management investiert und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und wie diese Ansprüche für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwalt Alexander Engelhard ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.