Seitens der Internethandelsplattform UniversalTrade werden unter der Domain universaltrade.io Forex-Handelsgeschäfte, der Handel mit Kryptowährungen sowie der Handel mit Differenzkontrakten angeboten, wobei die entsprechende Firma angeblich in der Schweiz unter der Adresse: Dufourstrasse 49, 8008 Zürich, eine Niederlassung haben soll.

Warnsignale bei UniversalTrade

Im vorliegenden Fall sprechen mehrere Gesichtspunkte dafür, dass es sich bei der Firma UniversalTrade um keine seriöse Internethandelsplattform handelt:

Mangelndes Impressum

Überprüft man die Webseite der Firma UniversalTrade genauer, so stellt man fest, dass sich kein ordnungsgemäßes Impressum findet.

Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Text-, Word- oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe die Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen.

Keine Betreibergesellschaft

Die Firma UniversalTrade weist im Rahmen ihres Internetauftritts nicht darauf hin, wer ihre Betreibergesellschaft ist. Internethandelsplattformen werden grundsätzlich von Betreibergesellschaften betrieben.

Keine Erlaubnis der deutsche Aufsichtsbehörde

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Finanzmarktaufsicht dafür zuständig, Handelsplattformen bzw. deren Betreibergesellschaften eine Genehmigung für die Durchführung von Handelsgeschäften zu erteilen.

Die Firma UniversalTrade betreibt unseres Erachtens einen unerlaubten Eigenhandel gemäß § 1 Ia Satz 2 Nr. 4 c Kreditwesengesetz (KWG), da sie als Dienstleistung auf einer internetbasierenden Handelsplattform für Finanzinstrumenten den Zugang zu den von ihr angebotenen Finanzinstrumenten (u. a. CFD´s und Forex) anbietet.

Im Rahmen ihres Geschäftsmodells halten sich die Verantwortlichen der Plattform UniversalTrade bereit, den Kunden Verträge über die Anschaffung oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten, wie zum Beispiel CFD´s und Forex, anzubieten und mit den Kunden zu schließen. Damit erbringen sie eine Dienstleistung für ihre Kunden, in dem sie den Kunden den Zugang zu den von ihnen angebotenen Finanzinstrumenten verschaffen.

Für das Betreiben eines Eigenhandels ist nach § 32 I KWG eine Erlaubnis erforderlich, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Gewerbsmäßig wird ein Bankgeschäfte dann betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt wird.

Im vorliegenden Fall wurde auch die BaFin zwischenzeitlich auf die Firma UniversalTrade aufmerksam und warnte am 05.01.2024 vor dieser Firma. Die BaFin stellte fest, dass der Verdacht besteht, dass die unbekannten Betreiber der Webseite universaltrade.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Totalverlustrisiko beim Forex-Handel sowie beim Handel mit Differenzkontrakten

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken, bei denen ein Totalverlust drohen kann.

Der Anleger erwirbt keinerlei Rechte an dem Basiswert. sondern er partizipiert bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist.

Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursauschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichende ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden müssen.

Auch der Forex-Handel ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Bei diesem wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigt oder fällt. Auch wird mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.

Aus den vorgenannten Gründen können wir Anlegern nur dringend abraten, über die Handelsplattform UniversalTrade Kapital anzulegen.

Weitere Vorgehensweise

Anleger, die Verluste bei Handelsgeschäften bei der Firma UniversalTrade erlitten haben oder ihr erwirtschaftetes Guthaben nicht ausbezahlt erhalten, können sich gerne jederzeit an Rechtsanwalt Engelhard, von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit der Bitte um eine Erstberatung wenden.