Über das Vermögen der MS Hammonia Berolina Schifffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, wurde nach Stellung eines Insolvenzantrages ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Schiffsfonds MS Hammonia Berolina wurde von der HCI Kapital AG emittiert.
Nach der Eingliederung der König & Cie. – Gruppe wurde die HCI Kapital AG in die Ernst Russ AG umbenannt.
Bei der MS Hammonia Berolina handelt es sich um ein Containerschiff mit einer Tragfähigkeit von € 34.035,00 TDW.
Wegen der Insolvenz werden Anleger wohl mit Verlusten rechnen müssen.
Optionen für Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Berolina
Bei einer Anlage in dem Schiffsfonds MS Hammonia Berolina handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken.
Sofern Anleger ihr Kapital sicher ohne Kapitalverlust anlegen wollten, war eine derartige Anlage für sie nicht geeignet.
Wenn einem solchen Anleger dennoch eine Anlage in dem Schiffsfonds MS Hammonia Berolina empfohlen worden ist, begründet dies einen Beratungsfehler und damit einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung.
Im Übrigen sind Anlageberater oder auch Banken, die Anlegern den Abschluss einer Anlage in einem Schiffsfonds empfehlen verpflichtet, einen Anleger richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufzuklären.
Wenn ein Anleger fehlerhaft oder ungenügend aufgeklärt worden ist, kann auch dies einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründen.
Außerdem sind auch Banken, wenn sie einen Kunden zu einer Anlage in einem Schiffsfonds geraten haben, verpflichtet, dem Anleger offen zu legen, welche Provisionsrückvergütungen sie erhalten haben.
Wenn eine derartige Provisionsrückvergütung nicht offen gelegt worden ist, kann das beratende Kreditinstitut ebenfalls auf Schadensersatz haften.
Anleger, die nach Möglichkeiten suchen, außerhalb des Insolvenzverfahrens den erlittenen Schaden wieder zu realisieren, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer entsprechenden Prüfung beauftragen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät betroffene Anleger des Schiffsfonds MS Hammonia Berolina.
Stand: 12.12.2016
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.