Über das Vermögen des Komplementärs der Future Business KG aA (FuBus), Herrn Jörg B., ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Soweit die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte des Verantwortlichen der FuBus sichergestellt hatte, ist nun ein Arrestverfahren gegen den Komplementär der FuBus nicht mehr sinnvoll bzw. empfehlenswert.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde nämlich auch ein Verbot der Zwangsvollstreckung ausgesprochen. Ob und inwieweit Arreste gegen andere Verantwortliche der Infinus-Firmengruppe, gegen die auch strafrechtlich ermittelt wird, in Betracht kommt, muss sorgfältig geprüft werden.

Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegen Herrn Biehl, insbesondere auch aus Orderschuldverschreibungen der FuBus, angemeldet werden.

Außerdem kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Berater oder ein Anlageberatungsunternehmen durchzusetzen. Ob und inwieweit ein Anspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung begründet werden kann, muss in jedem Einzelfall analysiert werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche und auch bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Stand: 12.02.2014