Über die vorgenannte Internethandelsplattform www.swissinv24.com können Anleger Forex-Handelsgeschäfte tätigen sowie mit Kryptowährungen handeln.

Obwohl der Firmenname suggeriert, dass die entsprechende Gesellschaft in der Schweiz ihren Sitz hat oder es sich um eine Schweizer Firma handelt, wird die entsprechende Handelsplattform von einem bulgarischen Broker betrieben, der angeblich in Sofia seinen Sitz hat.

Betroffene Anleger berichten, dass ihnen die angebotenen Handelsgeschäfte als risikolos dargestellt worden wären. Die vorgenannten Geschäfte mit Forex und Kryptowährungen sind jedoch nicht risikolos. Es handelt sich um Hochrisikogeschäfte.

Forex-Handel

Beim Forex-Handel handelt es sich letztendlich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares.

Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.

Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hoffentlich tätig wird und den Verantwortlichen der Handelsplattform bzw. der entsprechenden Betreiberfirma die in Sofia sitzt, den grenzüberschreitend betriebenen Eigenhandel verbietet, nachdem die erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vorliegt.

Anleger berichten auch, dass es Probleme gibt, sich Guthaben oder Kapital ausbezahlen zu lassen. Es ist folglich äußerste Vorsicht geboten. Anleger, die über die Handelsplattform swissinv24.com Kapital angelegt haben, werden von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner anwaltlich beraten und unterstützt.

Stand: 09.04.2019