Die Herren Suckfüll und Börgmann wurden vom Landgericht München I mit Urteil vom 05.06.2008 zur Zahlung von Schadensersatz an einen von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.