Über das Vermögen der Leontis Equity Fund Premium Select 1 GmbH & Co. KG, Dettelbach, vertreten durch die Leontis Equity Fund GmbH, ist ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
Anleger, die sich als Kommanditist an der Leontis Equity Fund Premium Select 1 GmbH & Co. KG beteiligt haben, werden möglicherweise keine Rückflüsse im Insolvenzverfahren erhalten können. Ob Anleger Forderungen anmelden können, muss geprüft werden.
Möglichkeiten für Anleger außerhalb des Insolvenzverfahrens
Wir hatten bereits berichtet, dass Anleger der Leontis Equity Fund Premium Select 1 GmbH & Co. KG Möglichkeiten außerhalb des Insolvenzverfahrens haben. Insbesondere können auch Banken oder Anlageberater, die Anlegern den Abschluss der Anlage bei der Leontis Equity Fund Premium Select 1 GmbH & Co. KG empfohlen haben, auf Schadensersatz haften, wenn Anlageziele oder die Risikoneigung nicht beachtet worden sind bzw. die Aufklärung über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage fehlerhaft war.
Anleger, die eine anwaltliche Unterstützung bzw. Beratung haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.