Über das Vermögen der LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs- KG wurde ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet.
Anleger, die sich als Kommanditist an dem LHI Immobilienfonds TechnologiePark Köln beteiligt haben, werden möglicherweise keine Rückflüsse in dem Insolvenzverfahren erhalten können. Ob Anleger Forderungen anmelden können, muss geprüft werden.
Wir hatten bereits berichtet, dass es für Anleger des LHI Immobilienfonds TechnologiePark Köln auch andere Optionen außerhalb des Insolvenzverfahrens gibt. Insbesondere können auch Banken oder Berater, die Anlegern zum Abschluss der Anlage im LHI Immobilien Fonds TechnologiePark Köln geraten haben, auf Schadensersatz haften, wenn das Anlageziel und die Risikoneigung des Anlegers nicht beachtet worden sind bzw. die Aufklärung über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.
Anleger, die Interesse an einer anwaltlichen Unterstützung bzw. Beratung haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Stand: 05.10.2015
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.