Mittlerweile wurde über das Vermögen der Firma Life Performance GmbH ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger müssen deshalb innerhalb einer ihnen gesetzten Frist ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Life Performance GmbH anmelden, damit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.
Dies gestaltet sich nicht ganz einfach, da die Firma Life Performance GmbH mit den Gläubigern die sog. partiarische Darlehen gewährt hatten „Nachrangvereinbarungen“ getroffen hatte. Unter Umständen sind diese Nachrangvereinbarungen jedoch unwirksam.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Unter Umständen lassen sich auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater, die Life Performance Anlagen vertrieben haben wegen Beratungsfehlern sowie gegenüber dem Management der Firma Life Perfomance GmbH darstellen.
Stand: 13.04.2015
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.