Über das Vermögen der Lignum Sachwert Edelholz AG wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung zur Anmeldung von Forderungen aufgefordert.

Ansprüche gegen die Lignum Sachwert Edelholz AG (ehemals: Nobilis Edelholz Sachwert Anlagen AG bzw. Lignum Edelholz Investitionen AG), können daher nur noch in diesem Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.

Bei der Anmeldung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass die Forderungen ausreichend konkretisiert werden und entsprechende Unterlagen eingereicht werden müssen, damit eine ausreichende Prüfung durch den Insolvenzverwalter möglich ist. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht schon aus diesem Grund das Risiko, dass die Forderung nicht anerkannt wird.

Diesbezüglich unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Anleger im Insolvenzverfahren, insbesondere auch bei der Forderungsanmeldung.

Optionen für Anleger neben dem Insolvenzverfahren

Wie berichtet, sind zum Einen gegen Verantwortliche der Lignum-Gruppe strafrechtliche Ermittlungen anhängig. Zwar gilt zunächst die Unschuldsvermutung. Sofern sich aber strafrechtliche Vorwürfe in dem Ermittlungsverfahren bestätigen, kann auch für Anleger die Möglichkeit gegeben sein, einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche durchzusetzen.

Weiterhin ist es denkbar, dass auch gegen Berater, die einem Anleger eine Investition in Edelhölzer der Firma Lignum empfohlen haben, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchgesetzt werden kann.

Berater bzw. Vermittler müssen ihre Kunden vollständig und richtig über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufklären und sie müssen auch eine Prüfung der Anlage hinsichtlich der Plausibilität vornehmen.

Wenn einem Berater bzw. Vermittler diesbezüglich Pflichtverletzungen unterlaufen sind, kann ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt auch die Interessen von Investoren, die Edelhölzer von der Lignum Sachwert Edelholz AG erworben haben, hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 23.01.2017