Investoren, die über die Lignum Sachwert Edelholz AG Kapital investiert haben, haben uns berichtet, dass von Finanzberatern eine Interessenvertretung für Lignum-Anleger initiiert worden ist und diesbezüglich auch Anwaltskollegen mit einer Interessenwahrnehmung beauftragt worden sind.

Hierzu weißen wir daraufhin, dass nach unserer Ansicht auch die Möglichkeit bestehen kann, dass sich gegen Berater, die Anlegern eine Investition bei der Lignum Sachwert  Edelholz AG, ehemals Nobilis Edelholz Sachwertanlagen AG, empfohlen haben, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründen lassen, wobei dies von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist und daher auch geprüft werden muss.

Diesbezüglich weißen wir daraufhin, dass sich nach unserer Ansicht die Anwaltskollegen, die von der auf Initiative von Finanzberatern gegründeten Interessengemeinschaft beauftragt worden sind, sich hinsichtlich einer Prüfung von möglichen Ansprüchen gegen Berater bzw. Vermittler in einem Interessenkonflikt befinden, so dass diese Investoren nicht bezüglich etwaiger Ansprüche gegen den Berater vertreten können.

Stand: 29.04.2016