Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass unsere Kanzlei eine größere Geschädigtengruppe gegenüber der Firma MDM Group AG vertritt und dass über das Vermögen der Firma MDM Group AG in der Schweiz Mitte Januar 2018 ein Konkursverfahren eröffnet wurde.

Nun wurden geschädigte Kapitalanleger seitens des Konkursgerichts aufgefordert, ihre Forderungen binnen einer Frist von 30 Tagen im Konkursverfahren in der Schweiz anzumelden.

Eine Forderungsanmeldung bzw. eine Vertretung im Insolvenzverfahren empfiehlt sich für geschädigte MDM Group Kapitalanleger, da sie nur über eine entsprechende Forderungsanmeldung –soweit der Konkursverwalter die Forderungen zum Kollokationsplan anerkennt – eine Schadenswiedergutmachung erreichen können und im Konkursverfahren nur Forderungen berücksichtigt werden, die angemeldet wurden.

Betroffene Anleger sollten deshalb möglichst bald anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, damit die einzuhaltenden Fristen gewahrt werden.

10.04.2018