Seit Mitte 2017 haben wir wiederholt über die unseriöse bzw. betrügerische Geschäftspraxis der Firma MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz berichtet.
Nachdem unsere Kanzlei von mehreren Kapitalanlegern, die mit der Firma MDM Group AG Nachrangdarlehensverträge abgeschlossen hatten und / oder Aktien der Firma MDM Group AG erworben hatten, beauftragt wurde, kristallisierte sich im Rahmen der Überprüfung und Beratung relativ schnell heraus, dass die Firma MDM Group AG nicht seriös ist.
Mittlerweile, d. h. am 15.01.2018 wurde nun über das Vermögen der Gesellschaft MDM Group AG in der Schweiz ein Konkursverfahren eröffnet.
Betroffenen Anlegern wird empfohlen gerichtlich gegen die Verantwortlichen des Betrugsmodells vorzugehen. In diesem Zusammenhang hat unsere Kanzlei erste Klagen eingereicht. Seitens der Staatsanwaltschaft in der Schweiz wird gegen verschiedene Verantwortliche Hinterleute der Firma MDM Group AG wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt, u. a. gegen die ehemalige Verwaltungsrätin, Frau Utanc. Die Staatsanwaltschaft wirft verschiedenen Personen einen sog. „Boiler Room Fraud“ vor, d. h. Betrug, wobei fragwürdige Investitionen per Telefon vertrieben bzw. verkauft werden.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da zum einen mögliche Ansprüche verjähren können und zum anderen nur über eine anwaltliche Vertretung eine Schadenswiedergutmachung erreicht werden kann. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits eine Gruppe von geschädigten Anlegern.
07.02.2018
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.