Die Firma MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz warb Anleger mit hohen Zinsen von bis zu 20 %, wobei sich die Anleger in Form eines Nachrangdarlehens beteiligen konnten und einer Vervielfachung des Kapitals über einen angeblichen Börsengang in den USA.
Mit dem Nachrangdarlehen der Firma MDM Group AG konnten sich die Anleger an zwei verschiedenen Investmentbereichen des Unternehmens beteiligen: Zum einen am Handel mit Großimmobilien (zu 40 %), vorrangig aus Zwangsversteigerungen und am internationalen Handel mit Waren (zu 60 %), hauptsächlich aus dem Bereich Textilien, Rest- und Sonderposten sowie Konkurswaren.
Seitens der vorgenannten Firma wurde damit geworben, dass die Firma über langjährige Erfahrung im Warenhandel verfügen würde und deshalb eine erstklassige Rentabilität mit überdurchschnittlicher Verzinsung des Kapitals garantieren könne. In diesem Zusammenhang verweist die Firma auf eine zehnjährige operative Tätigkeit und verspricht bis zu 20 % Zinsen p. a., wobei es sich bei den Nachrangdarlehen um eine „sichere Geldanlage“ handeln würde.
Diese Auskünfte der Firma MDM Group AG sind unrichtig. Nachrangdarlehen stellen keine sichere Geldanlage dar.
Auf Nachfrage einer deutschen Verbraucherschutzzeitung musst die Chefin der Firma MDM einräumen, dass der derzeitige Geschäftsbetrieb erst im April 2016 aufgenommen worden sei und die Firma deshalb „noch keine Jahresabschlüsse oder Geschäftsberichte einreichen“ könne. Die Firma MDM Group AG hat keinen Verkaufsprospekt und kein Vermögensinformationsblatt für die Nachrangdarlehen veröffentlicht.
In der Vergangenheit wurde auch den Anlegern mitgeteilt, dass ein Börsengang der MDM Group AG näher rücken würde. Anleger konnten sich bei der Firma MDM Group AG auch im Rahmen eines Investments in Aktien beteiligen, wobei die entsprechenden Aktien noch nicht handelbar waren, nachdem der Börsengang erst geplant war.
Mittlerweile teilte die MDM Group AG diversen Anlegern im Rahmen einer Email mit, dass momentan kein Börsengang stattfinden würde. Anleger erreichen die Firma MDM Group AG auch nicht mehr telefonisch.
Sowohl die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA als auch die deutsche Verbraucherschutzzeitschrift „Finanztest“ nahmen die Firma MDM Group AG deshalb auf ihre Warnlisten.
Betroffene Anleger sollten deshalb schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Erste geschädigte Kapitalanleger haben bereits Kontakt zur Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aufgenommen. Unter Umständen droht ein Totalverlust und es ist deshalb Eile geboten, um die erforderlichen juristischen Maßnahmen in die Wege zu leiten und die Anleger zu unterstützen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die seit über 20 Jahren Anleger erfolgreich vertritt und von der Zeitschrift Focus unter den Spezialisten in Kapitalanlagerecht als besonders empfehlenswerte Adresse in die Focus Liste aufgenommen wurde, unterstützt betroffene Anleger der MDM Group AG.
Stand: 11.07.2017
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.