Anleger, die von unserer Kanzlei vertreten werden und die ihr Kapital in Form von Nachrangdarlehensverträgen bei der Firma MDM Group AG angelegt hatten, berichten uns mittlerweile, dass sie Anrufe aus London erhalten. Den Anlegern wird mitgeteilt, dass eine Firma die Firma MDM Group AG aufgekauft hätte und nun die Altanleger „entschädigen“ möchte. Altanleger würden für die ursprüngliche Anlagesumme Aktien erhalten, müssten jedoch einen weiteren Betrag in Höhe der ursprünglichen Anlagesumme erneut investieren.
Hiervon kann nur dringend abgeraten werden.
Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
13.11.2017
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.