Für Anleger besteht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass sie sich von ihrer Beteiligung lösen können, weil Regelungen zur Kündigung oder Widerrufsbelehrungen in Verträgen der Multi Advisor Fund I GbR unwirksam sein können.
Anleger, die daher aus einer Anlage in Form einer Beteiligung an der Multi Advisor Fund I GbR „aussteigen“ wollen, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob diese Möglichkeit besteht.
Stand: 11.09.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.