Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde der Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH aus Berlin mit Bescheid vom 13.01.2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.
Die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH nahm auf Grundlage sogenannter Kaufverträge unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde in diesem Zusammenhang festgestellt, dass die Firma NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrieb.
Betroffene Anleger sollten schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.