Anleger, die in vorgenannte Lebensversicherungsfonds investiert haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, ob es Möglichkeiten gibt, die Kapitalanlage rückabzuwickeln bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche sind beispielsweise darstellbar, wenn Kapitalanleger über die Risiken der Anlage falsch informiert wurden und ihnen sogenannte Kick-back-Zahlungen (Provisionszahlungen) verschwiegen wurden. In diesem Zusammenhang ist auf unsere Ausführungen auf der Homepage unter dem Punkt „Service“ zu verweisen: Anlage in Lebensversicherungsfonds
Stand: 24.05.2012
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.