Ein Anlageberater wurde vom Landgericht Aachen zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger, dem er eine Anlage in der Novotax AG empfohlen hatte, verurteilt.
Das Geschäftskonzept der Novotax AG war fragwürdig. Gegen die Verantwortlichen laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Betreibens eines betrügerischen Schneeballsystems.
Anlageberater sind aber im Rahmen ihrer Pflicht, den Anleger vollständig und richtig aufzuklären, auch verpflichtet, die Plausibilität des Anlagekonzepts zu überprüfen. Geschieht dies nicht, kann der Berater auf Schadensersatz haften.
Stand: 23.03.2012
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.