Mit einer Verfügung vom 18.04.2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) die OneCoin Ltd. angewiesen, die Geschäftstätigkeit in Deutschland insoweit einzustellen, als es in die Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch die IMS Marketing Services GmbH unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass es Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.
Wie wir bereits berichtet hatten, hat die BaFin gegenüber der IMS angeordnet, das unerlaubt für die OneCoin Ltd. Dubai betriebene Finanztransfergeschäft einzustellen und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet hat sowie eine Kontosperre verhängt hat. Nach Feststellung der BaFin ist die OneCion Ltd. in das unerlaubt betriebene Geschäft der IMS insoweit mit einbezogen, in dem sie Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.
Die Verfügung gegenüber der OneCoin Ltd. ist von Gesetzeswegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Stand: 20.04.2017
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.