Seitens der Onlinehandelsplattform Smart Ix Shares werden unter der Domain smartixshares.com u. a.
- Forex-Handelsgeschäfte
angeboten.
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Forex Handel – hohe Risiken bei Smart Ix Shares
Beim Forex-Handel handelt es sich um einen Währungshandel, wobei der Forex-Handel bis vor kurzem ausschließlich Banken und Großinvestoren vorbehalten war. Beim Forex-Trading geht es im Prinzip darum, eine Währung zu einem bestimmten Wechselkurs gegen eine andere zu tauschen. Es werden immer zwei Währungen einander gegenübergestellt, wobei Trader auf eine Änderung des Wechselkurses spekulieren. Die beiden Währungen eines Paars stehen immer in einem bestimmten Wertverhältnis zueinander. Bei einzelner Betrachtung eines Devisenpaars stellt eine Währung die Basiswährung, die zweite die Bezugswährung dar. Beide werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genaue Wert hängt dabei immer von Angebot und Nachfrage ab. Je größer die Nachfrage nach einer Währung, desto höher ist der Wert innerhalb des Währungspaares. Der Trader kann beim Forex-Handel sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse spekulieren. Mit beiden Varianten können Gewinne erzielt werden.
Nachdem es sich beim Forex-Trading um Hebelgeschäfte handelt und damit mit einem kleinen Einsatz hohe Gewinne erzielt werden können, profitieren Trader in vollem Maße von der Kursentwicklung, auch wenn tatsächlich nur ein kleiner Betrag investiert wird. Allerdings kann die Hebelwirkung in beide Richtungen ausschlagen. So sind zwar auf der einen Seite überproportionale Gewinne, aber auf der anderen Seite auch sehr hohe Verluste möglich. Der Forex-Handel ist deshalb für Personen vollkommen ungeeignet, die über keine Trading-Erfahrung verfügen. Es bestehen Totalverlustrisiken.
Hinweise zu Smart Ix Shares
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Smart Ix Shares sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Smart Ix Shares nicht zu entnehmen.
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Smart Ix Shares sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Firma Smart Ix Shares verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform smartixshares.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.