Handelsplattform www.kontofx.com – Semjo Consult GmbH i. G.

Soweit die Semjo Consult GmbH i. G. Zahlungen von Kunden von der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen.

Von der Semjo Consult GmbH i. G. wurden auf ihrem Konto Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.kontofx.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Koten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Meinung der BaFin wurde damit von der Semjo Consult GmbH i. G. ein Finanztransfergeschäft betrieben. Für das Betreiben eines Finanztransfergeschäfts hat die Gesellschaft aber nicht die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Vivier and Company Ltd. – Vorsicht!

Von der Vivier and Company Ltd., Auckland, Neuseeland, auch handelnd unter der Firmierung Vivier & Co. werden über die Seite vivierco.com in deutscher Sprache Sparkonten mit Erträgen …., die über dem Durchschnitt liegen, ohne Volatilitätsrisiko und Girokonten, ….., Kartendienstleistungen, Online Banking, internationale Geldtransfers, Treuhandkonten und Multi-Währung-Investitionskonten“ offeriert.

Nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt die Vivier and Company Ltd. aber über keine Erlaubnis der Behörde gemäß dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland.

fxleader.com – Vorsicht

Seitens der Internethandelsplattform fxleader.com werden der Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) sowie der Forex-Handel angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hoch risikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

elcurrency.com – Vorsicht!

Seitens der Internethandelsplattform elcurrency.com wurde Anlegern der Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) auf

Währungen,
Kryptowährungen,
Edelmetalle und
Rohstoffe

sowie der Erwerb und Handel auf Kryptowährungen angeboten.

Internethandelsplattform www.verticoins.com – strafrechtliche Ermittlungen

In der Vergangenheit hatten wir bereits darüber berichtet, dass über die Internethandelsplattform www.verticoins.com angeblich der Handel mit sog. Kryptowährungen angeboten wurde.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der vorgenannten Handelsplattform und deren Verantwortlichen, wobei die Homepage der Handelsplattform im Internet nicht mehr erreichbar ist.

Wir gehen davon aus, dass es sich um eine betrügerische Handelsplattform handelt und die den Kunden vorgegaukelten Geschäfte tatsächlich nicht stattgefunden haben. Dies wird dadurch belegt, dass Anleger, angebliche Guthaben, die für sie bestanden, nicht ausbezahlt erhielten

Goldenstate Investment BV (goldenstate-investment.com) – BaFin wird tätig

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Goldenstate Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft untersagt, nachdem die BaFin feststellen musste, dass seitens der vorgenannten Firma entsprechende Geschäfte ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wurde.

Die Goldenstate Investment BV ist Betreiberin der Website goldenstate-investment.com und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten an. Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für Aktien an.

Saga Nagoya Securities – BaFin wird tätig

Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma Saga Nagoya Securities mit Sitz in Tokio, Japan, mit Bescheid vom 22.08.2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanzkommissionsgeschäft sofort einzustellen.

PIM Gold GmbH – Insolvenz

Über das Vermögen der PIM Gold GmbH ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Betroffen sind vor allem Anleger, die mit der PIM Gold Verträge über den Erwerb von Gold abgeschlossen haben.

Forderung im Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH

Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH können nur noch in diesem Insolvenzverfahren, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht werden. Dazu müssen dann Forderungen angemeldet werden.

Mit Insolvenzeröffnung wird den Gläubigern auch eine Friste für die Forderungsanmeldung gesetzt.

Es muss auch geprüft werden, inwieweit Anleger Eigentümer von angeblich erworbenem Gold geworden sind und inwieweit Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden können. Daher müssen auch Forderungen ggf. näher geprüft und ggf. auch rechtlich begründet werden.

All Finance Bank – keine Erlaubnis der BaFin

Die All Finance Bank verfügt nach einem Hinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über keine Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland.

Die Gesellschaft steht auch nicht unter der Aufsicht der BaFin.

Grüne Werte Wertzins – Insolvenz

Über das Vermögen mehrerer Gesellschaften der Grünen Werte- Gruppe sind vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Betroffen sind vor allem

die Grüne Werte Energie GmbH und
die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH,

mit denen zahlreiche Anleger Darlehensverträge abgeschlossen haben.

PIM Gold GmbH – Fehlbestand Gold?

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der PIM Gold GmbH verfolgt die Staatsanwaltschaft nach einem Bericht im Handelsblatt (handelsblatt.com vom 12.09.2019) auch den Verdacht, dass bei PIM Gold GmbH knapp 1,9 Tonnen Gold im Gegenwert von circa € 82 Mio. fehlen.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich aus einer Vertragsdatenbank der PIM Gold GmbH Lieferverpflichtungen von 3,38 Tonnen ergeben, von denen angeblich 2,11 Tonnen getrennt gelagert werden mussten. Bei einer Durchsuchung im Juli 2019 seitens der Ermittlungsbehörden seien aber nur 215 kg Feingold und 13 kg Altgold gefunden worden, also eine Differenz von mindestens 1,886 Tonnen, so handelsblatt.com

Handelsplattform www.gfcinvestment.com – BaFin rät zur Vorsicht

Gegenüber der World-Systems-Consult GmbH, die Einzahlungen von Kunden der Internethandelsplattform www.gfcinvestment.com entgegengenommen hat, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, das damit betriebene unerlaubte Finanztransfergeschäft einzustellen. Von der World-Systems-Consult GmbH wurde auf ihre Geschäftskonten Kapital von Privatanlegern für Anlagen bei der Internethandelsplattform www.gfcinvestment.com entgegengenommen und im Anschluss auf ausländische Konnten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet, so die BaFin.

Nach Ansicht der BaFin wurde damit von der World-Systems-Consult GmbH ein Finanztransfergeschäft betrieben.