Aduno Capital Group Ltd. – keine Erlaubnis zu Bankgeschäften

Die Aduno Capital Group Ltd. mit angeblichem Sitz in Österreich verfügt nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.

Nach dem Hinweis der BaFin untersteht die Aduno Capital Group Ltd. auch nicht der Aufsicht der BaFin und ist auch nicht befugt, im Inland gegenüber deutschen Kunden tätig zu werden.

Von der Aduno Capital Group Ltd. wurden unter einer anonym registrierten Domain adounacapital.com angebliche Handelskonten angeboten, um mit „über 50.000 Finanzprodukten“ zu handeln, so die BaFin.

coinbrokerz.io – Pure GNE Consulting GmbH

Gegenüber der Pure GNE Consutling GmbH, Koblenz, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde, wie wir bereits berichtet hatten, das unerlaubte Betreiben eines Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Nach den Ermittlungen der BaFin wurde von der Pure GNE Consutling GmbH auf ihren Geschäftskonten Gelder von Kunden nicht lizensierter Onlinehandelsplattformen, insbesondere u. a. von www.coinbrokerz.io, angenommen. Das auf den Geschäftskonten angenommene Kapital wird dann von der Pure GNE Consutling GmbH auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet.

Damit hat die Pure GNE Consutling GmbH nach Auffassung der BaFin ein Finanztransfergeschäft betrieben, ohne dafür über eine erforderliche Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

UDI Festzins – Zahlungen an Anleger gefährdet

Hinsichtlich der Gesellschaften

UDI Sprint Festzins IV GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 10 GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG,
UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG,

wurden von der BaFin Veröffentlichungen hinsichtlich eines möglichen Ausfalls von Forderungen bekannt gemacht. In allen Veröffentlichungen wird ausgeführt, dass der jeweiligen Emittentin aus der Gewährung von Nachrangdarlehen an mehrere Projektgesellschaften Forderungen auf Zins- und Rückzahlung zustehen. Die Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten könnten nach den derzeitig wirtschaftlichen Verhältnissen einige dieser Projektgesellschaften nicht aus Jahresüberschüssen oder sonstigen freien Vermögen gezahlt werden. Aufgrund einer in Nachrangdarlehensverträgen vereinbarten Nachrangigkeit der gewährten Darlehen würden die Projektgesellschaften unter Berufung auf diese Nachrangigkeit und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigterweise ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen und würden zum jetzigen Zeitpunkt Zins- und Rückzahlungen an die jeweilige Emittentin ablehnen. Damit würde die Gefahr bestehen, dass es bei der jeweiligen Emittentin, also der

FX Premium Group Ltd. – BaFin greift ein

Gegenüber der FX Premium Group Ltd, Limassol, Zyptern, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Erbringen einer Finanzportfolioverwaltung sowie ein unerlaubt betriebenes Kredit- und Depotgeschäft untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Soweit von der FX Premium Group Ltd. über die Internetseite www.fx-premium.com Anlegern eine Investition in Aktien, Devisen und Kryptowährungen angeboten wurde, hat die FX Premium Group Ltd. nach Ansicht der BaFin eine Finanzportfolioverwaltung betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis verfügte die FX Premium Group Ltd. nicht.

Christian Weber – Bescheid BaFin rechtskräftig

Soweit gegen Herrn Christian Weber, Karlsruhe, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt worden ist, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, wurde Anleger der Abschluss von Verträgen unter dem Namen „Field Invest“ über eine stille Gesellschaft angeboten. Dabei war eine Beteiligung der stillen Gesellschaft am Gewinn, nicht aber am Verlust der „Field Invest“ vorgesehen.

Damit hat Herr Christian Weber nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Volkmar Betz – Bescheid BaFin rechtskräftig

Soweit gegenüber Herrn Volkmar Betz, Waiblingen, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet worden war, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, hat Herr Volkmar Betz Anlegern den Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung des angenommenen Kapitals verpflichtete. Damit hat Herr Betz nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Sachwert-Schmiede GmbH: Bescheid BaFin rechtskräftig

Soweit gegenüber der Sachwert-Schmiede GmbH, Heddesheim, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet war, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäfte einzustellen, ist die Verfügung der BaFin bestandskräftig.

Wie wir berichtet hatten, von der Sachwert-Schmiede GmbH der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in dem sie sich zur unbedingten Rückzahlung des angenommenen Kapitals verpflichtet hatte.

Damit hat die Sachwert-Schmiede GmbH nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Handelsplattform coinbrokerz.io – Achtung!

Von der Online-Handelsplattform conbrokerz.io wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Der Handel mit Kryptowährungen ist aber mit hohen Risiken verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines Totalverlustes. Bei Anlagen in Kryptowährungen besteht auch eine sehr hohe Volatilität, es ergeben sich also in kurzer Zeit sehr hohe Kursschwankungen. Nach teilweise hohen Kurssteigerungen folgen dann drastische Kurskorrekturen.

Internethandelsplattform nextcoinmarket.com – Vorsicht!

Vor der Internethandelsplattform nextcoinmarket.com, über die der Handel mit Kryptowährungen ermöglicht werden soll, muss gewarnt werden.

Als Betreiberfirma der Handelsplattform agiert eine Firma namens Novomountain Ltd. in 28 Dzavaharlal Neru Str., entrance Business Center, 1324, Sofia, Bulgaria.

Die englische Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) stellte hinsichtlich der Handelsplattform bzw. der Betreiberfirma am 07.03.2019 fest, dass diese ohne Erlaubnis der britischen Finanzaufsichtsbehörden in England tätig würden. Auch in Deutschland verfügt die Handelsplattform nextcoinmarket.com bzw. deren Betreiberfirma über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Handel mit Kryptowährungen anzubieten.

Internethandelsplattform cfxpoint.com – Vorsicht!

Seitens der Internethandelsplattform cfxpoint.com wird Anlegern der Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) auf Aktien, Indizes, Edelmetalle und Rohstoffe sowie der Erwerb und Handel mit Kryptowährungen angeboten.

Handel mit sog. CFD´s

Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hoch spekulative Finanzderivate. CFD´s (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFD´s abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFD´s sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Internethandelsplattform Ashford Investments – Vorsicht!

Vor der Internethandelsplattform ashfordinvestments.com wird dringend gewarnt. Auch hier berichten Anleger von Schwierigkeiten sich ihr Kapital ausbezahlen zu lassen, von hohen unseriösen Gewinnversprechungen sowie von unseriösen Akquisitionspraktiken. Insbesondere ein Telefonverkäufer namens Daniel Hoffmann tut sich unrühmlich hervor.

Die Handelsplattform ashfordinvestments.com, die Ihren Sitz in Bulgarien hat und unseres Wissens nach über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung verfügt in Deutschland Forex-Handelsgeschäfte anzubieten, bietet Anleger u. a. den sog. Forex-Handel an, wobei auch mit sog. Bonuszahlungen des Unternehmens geworben wird.

Internethandelsplattform stoxmarket.com – Vorsicht!

Seitens der Internethandelsplattform stoxmarket wird unter der Domain www.stoxmarket.com der CFD-Handel sowie der Forex-Handel angeboten.

Im Internet finden sich viele negative Berichte zur vorgenannten Handelsplattform. Es wird beispielsweise berichtet, dass Anleger, die sich ihr Guthaben ausbezahlen lassen wollen, Probleme mit der Auszahlung haben.