NoblewoodGroup – BaFin verbietet Angebote

Der NoblewoodGroup, Panama, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde untersagt, Angebote über Kapitalanlagen in Deutschland über den Erwerb, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen zu offerieren, nämlich bezüglich der Direktinvestments:

– Direktinvestment in Paulownia-,
– Direktinvestment in Australische Zeder,
– Direktinvestment in Mahagoni-Bäumen.

Das Verbot der BaFin erfolgte nach Angaben der Behörde aufgrund eines Verstoßes gegen das Vermögenanlagengesetz (VermAnlG). Die NoblewoodGroup darf daher diese Anlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Orion Service EOOD / WISEBANC.COM – BaFin schreitet ein

Gegenüber der Orion Service EOOD hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt.

Soweit von der Orion Service EOOD als Betreiber der Handelsplattform www.wisebanc.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen Kapital von Anlegern als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen worden sind, hat die Gesellschaft damit nach Auffassung der BaFin ein Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betrieben.

Pension International Club – Spiegel Online warnt

Bei den Angeboten des Pension International Club, die Sofort- oder Aufbaupensionen als Zusatzrenten anbieten, warnt Spiegel Online (spiegel.de, 15.04.2019).

Die Pension International Club würde dessen Mitgliedern eine attraktive monatliche Zusatzrente versprechen, allerdings seien die Auszahlungen gestoppt worden, so Spiegel Online.

Spiegel.de fragt was mit den Einlagen tausender Rentner passiert ist und verweist darauf, dass SPIEGEL TV sich auf die Suche nach dem Chef des Pension International Club gemacht und ihn in Kambodscha gefunden habe. Die Vorwürfe von SPIEGEL TV, unter anderen das Betreiben eines Schneeballsystems, seien von dem Chef des Pension International Club bestritten worden.

Grüne Werte Wertzins – positive Urteil für Anleger

Für Mandanten, die der Grüne Werte Energie GmbH und der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH Kapital als Darlehen zur Verfügung gestellt haben, konnte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner positive Urteile erstreiten, mit denen die Gesellschaften zur Rückzahlung der Darlehensbeträge nebst ausstehender Zinsen verurteilt worden sind.

Das Kapital war bei den Anlagen bereits fällig und die Grüne Werte Energie GmbH oder die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH haben keine Rückzahlung geleistet.

Wie berichtet, haben die Gesellschaften der Grüne Werte-Gruppe bereits seit längeren keine Zinszahlungen erbracht.

Fremont Capital Ltd. – FMA warnt

Nun warnt auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vor der Fremont Capital Ltd.

Die FMA hat öffentlich bekannt gemacht, dass die Fremont Capital nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter sei somit auch die Entgegenahme von fremden Geldern als Einlage nicht gestattet.

Die FMA kann u. a. gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

NTMT Transformatic Martekts OÜ – BaFin stoppt Eigenhandel

Soweit von der NTMT Transformatic Martekts OÜ über die Handelsplattform www.kontofx.com Differenzkontrakte (Contracts für Difference – CFD), wie etwa BTCEUR, BTCUSD, LTCUSD, DSKUSD, ETHUSD, offeriert wurden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde gegenüber der NTMT Transformatic Martekts OÜ die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Nach Ansicht der BaFin hat die NTMT Transformatic Martekts OÜ, soweit Anlegern über die Handelsplattform www.kontofx.com Kunden der Zugang zu Differenzkontrakten verschafft wurde, einen Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Internethandelsplattform CCFDbank – Vorsicht!

Verschiedenste Anleger berichten, dass Sie Schwierigkeiten mit der Internethandelsplattform CCFDbank.com hätten.

Die CCFDbank bietet auf Ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen und mit Differenzkontrakten (Contracs for Difference – CFD) auf Aktien und Rohstoffe (Gold und Silber) sowie mit Währungen (Forex) zu handeln.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht.

Anleger berichten, dass ihnen seitens der Telefonverkäufer der vorgenannten Handelsplattform garantiert wird, dass Gewinne erzielt würden bzw. Verluste durch ein sog. Recovery Programm ausgeglichen würden. Hierbei handelt es sich um gezielte Täuschungen, da der Forex-Handel bzw. der Handel mit CFD´s hochspekulativ ist und Gewinne nicht garantiert werden können.

Internethandelsplattform 60op.com – Vorsicht!

Auch vor dieser Internethandelsplattform, die den Forex- sowie den CFD-Handel anbietet, muss gewarnt werden.

Anleger berichten, dass ihnen sagenhafte Profite beim Handel mit

– Währungen,
-Kryptowährungen,
– Indizes,
– Handelswaren und
– Aktien

versprochen werden sowie, dass sie einem täglichen Telefonterror ausgesetzt sind, damit sie weitere Einzahlungen leisten. Darüber hinaus werden Guthaben nicht ausbezahlt.

Internethandelsplattform swiftcfd.com – Vorsicht!

Die Internethandelsplattform swiftcfd, die unter der Domain www.swiftcfd.com gelistet ist, wird von Gesellschaften auf Estland und den Marshallinseln betrieben.

Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA warnte bereits vor der entsprechenden Internethandelsplattform und deren Betreiberfirmen.

Auch in Deutschland verfügt die vorgenannte Handelsplattform und deren Betreiberfirmen nicht über die erforderliche Erlaubnis Handelsgeschäfte anzubieten.

Internethandelsplattform 12trader – Vorsicht!

Unter der Domain www.12trader.com betreibt eine Firma Safe Side Trading Ltd., die angeblich auf St. Vincent und den Grenadinen ihren Sitz hat, eine Internethandelsplattform, die den Forex-Handel und den CFD-Handel anbietet.

Auch diese Gesellschaft bzw. die entsprechende Handelsplattform verfügen in Deutschland über keine Erlaubnis, Handelsgeschäfte anzubieten. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der vorgenannten Handelsplattform um eine betrügerische Handelsplattform handelt, nachdem diese auf ihrer Website mit Auszeichnungen der Nachrichtenagentur Reuters, der Zeitung New York Times und des Börseninformationsdienstes Bloomberg wirbt. Tatsächlich hat sie keine dieser Auszeichnungen erworben.

Internethandelsplattform lionsbit.com – Vorsicht!

Bei der Internethandelsplattform www.lionsbit.com ist äußerste Vorsicht geboten.

Seitens der vorgenannten Firma wird der Handel mit sog. CFD´s angeboten. Anleger berichten von hohen Verlusten, ohne überhaupt gehandelt zu haben.

Ihren Sitz hat die Betreibergesellschaft der Internethandelsplattform lionsbit auf den Marshallinseln. Die Internethandelsplattform lionsbit ist eine Marke der T.W Capital Ltd., wobei diese wiederum eine 100 %-ige Tochtergesellschaft einer Firma namens Paguas Ou ist, die in Tallinn, Estland ansässig ist.

Es handelt sich bei diesen Gesellschaften um unregulierte Gesellschaften, die in Europa keine Dienstleistungen anbieten dürfen.

Internethandelsplattform swissinv24.com – Vorsicht!

Über die vorgenannte Internethandelsplattform www.swissinv24.com können Anleger Forex-Handelsgeschäfte tätigen sowie mit Kryptowährungen handeln.

Obwohl der Firmenname suggeriert, dass die entsprechende Gesellschaft in der Schweiz ihren Sitz hat oder es sich um eine Schweizer Firma handelt, wird die entsprechende Handelsplattform von einem bulgarischen Broker betrieben, der angeblich in Sofia seinen Sitz hat.

Betroffene Anleger berichten, dass ihnen die angebotenen Handelsgeschäfte als risikolos dargestellt worden wären. Die vorgenannten Geschäfte mit Forex und Kryptowährungen sind jedoch nicht risikolos. Es handelt sich um Hochrisikogeschäfte.