Goldstone Group Ltd. („StellaMarkets“) – BaFin schreitet ein

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Goldstone Group Ltd. mit Bescheid vom 22.02.2019 das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft betreibt unter der Domain www.stellamarkets.com eine Handelsplattform für finanzielle Differenzkontrakte (Contracs for Difference  – CFD), Devisen und Kryptowährungen.Unabhängig davon, dass es nicht für eine Firma spricht, wenn diese an den zuständigen, staatlichen Aufsichtsbehörden vorbei und ohne die erforderlichen Erlaubnisse Geschäfte in Deutschland anbietet, ist der Handel mit sog. CFD´s hoch riskant. Totalverluste sind nicht ausgeschlossen. Bei CFD´s handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate, wobei sich der Kurs eines CFD´s direkt vom jeweiligen Basiswert, beispielsweise einer Aktie oder einem Index, ableitet. Der CFD-Handel eignet sich nicht für unerfahrene Anleger, nachdem ein Totalverlust drohen kann.Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

GPay Ltd. – BaFin stoppt xtraderfx

Soweit von der GPay Ltd., Slough, über die Handelsplattform xtraderfx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference -CFD) auf Kryptowährungen, Währungen und Rohstoffe, Indizes und Aktien angeboten wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die grenzüberschreitende Anlageberatung und den Eigenhandel untersagt bzw. die Einstellung verfügt.Die GPay Ltd., die auch unter dem Namen cryptopoint aufgetreten ist, hat deutsche Kunden unter deutschen und britischen Telefonnummern telefonisch kontaktiert und über die Handelsplattform xtraderfx Differenzkontrakte offeriert.Damit wurde von der GPay Ltd. Nach Ansicht der BaFin gewerbsmäßig eine Anlageberatung und der Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte das Unternehmen jedoch nicht.

Internethandelsplattform www.richmondfg.com – Vorsicht!

Seitens der Richmond Financial Group bzw. der entsprechenden Handelsplattform werden potentiellen Anlegern hohe Renditen durch den Handel mit sog. CFD´s und durch Forex-Handel versprochen.Zunächst einmal ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sowohl der Forex-Handel, als auch der Handel mit sog. CFD´s hohe Risiken beinhaltet. Totalverluste sind nicht ausgeschlossen.Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hierbei handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt von dem jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger, nachdem bei Handel mit CFD´s ein Totalverlust drohen kann. Auch bei einem sog. Forex-Handel bestehen Totalverlustrisiken. Beim Forex-Handel (Handel mit Währungen) wetten die Anleger auf Veränderungen von Wechselkursen.Unabhängig davon berichten mittlerweile verschiedenste Kapitalanleger davon, dass sich die Handelsplattform weigert ihnen ihr Guthaben auszubezahlen.

Internethandelsplattform www.interabrokers.com – Vorsicht!

Vor vorgenannter Internethandelsplattform können potentiellen Anlegern nur dringend gewarnt werden. Für die entsprechende Internethandelsplattform, die angeblich ihr Hauptbüro in Kingstown, St. Vincent und the Grenadines hat und die den sog. Forex-Handel und den Handel mit CFD´s anbietet, ist eine Telefonverkäufer, namens Lina Carry, tätig, die vorher für die betrügerische Internethandelsplattform xtraderfx tätig war.Unabhängig davon, dass der Handel mit sog. CFD´s letztlich für Privatpersonen nicht geeignet ist und beim Handel mit CFD´s ein Totalverlust drohen kann – nicht zuletzt deshalb hat die europäische Wertpapier- und Markaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CFD´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der Europäischen Union beschlossen – ist es nicht gerade vertrauensbildend, wenn Handelsplattformen Telefonverkäufer, wie die Telefonverkäuferin Lina Carry, als sog. Trading Expertin beschäftigen. Diese war bereits vorher bei der betrügerischen Internethandelsplattform xtraderfx tätig – gegen die Verantwortlichen dieser Internethandelsplattform ermitteln die deutschen Behörden wegen Betrugs – und verleitete dort eine Vielzahl von deutschen Anlegern durch verschiedenste betrügerische Täuschungen zu Einzahlungen.Potentielle Anleger sollten folglich gewarnt sein und über die Handelsplattform interabrokers.com kein Kapital anlegen.

Prestige Financel Markets – Bescheid BaFin rechtskräftig

Wie berichtet, hatte die BaFin gegenüber der Euro Wealth OÜ (früher AllPro Tech OÜ bzw. früher Nostro Technology OÜ) eine Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet, soweit über die Tradingplattform www.prestige.fm Differenzkontrakte (Contracs for Diffrence – CFD) auf Aktien, Handelswaren, Währungen, Indizes und Kryptowährungen angeboten worden sind. Damit hatte die Prestige FM laut der BaFin gewerbsmäßig einen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.Dieser gegen die Prestige Financial Markets gerichtete Bescheid, soweit über die Handelsplattform www.prestige.fm Differenzkontrakte angeboten worden sind, ist nun rechtskräftig.Bei einem unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels können sich gegen die Gesellschaft als auch gegen deren Organe für Anleger Schadensersatzansprüche gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs 1 KWG durchsetzen lassen.Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Internethandelsplattform www.zoomtrader.com

Seitens der Internethandelsplattform www.zoomtrader.com wird u. a. der Handel mit Binären Optionen angeboten. Bei Binären Optionen handelt es sich um Derivate, die auf einen Barausgleich gerichtet sind. Ob es zu diesem Barausgleich kommt, ist davon abhängig, ob vor Ablauf bezüglich des Preises, des Kurses oder des Wertes eines zugrundeliegenden Basiswertes ein bestimmtes Ereignis eintritt. Es wird hier auf ein Aktie oder eine Währung oder eine Kryptowährung gewettet. Wenn das Ergebnis, auf das gewettet wird, nicht eintritt, erleidet der Anleger einen Totalverlust. Bei Anlagen in Binären Optionen droht folglich ein Totalverlust.Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gibt es Probleme.

Internethandelsplattform www.royalswissmarket.com – Vorsicht!

Seitens der Internethandelsplattform www.royalswissmarkets.com wird u. a. der Handel mit sog. CFD´s angeboten. Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hierbei handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt von dem jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger, nachdem beim Handel mit CFD´s ein Totalverlust drohen kann.Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gab es Probleme.

Internethandelsplattform www.roiteks.com – Vorsicht

Seitens der Internethandelsplattform www.roiteks.com wird u. a. der Handel mit sog. CFD´s angeboten. Der Handel mit sog. CFD´s ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hierbei handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. Der Kurs eines CFD´s leitet sich also direkt von dem jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger, nachdem beim Handel mit CFD´s ein Totalverlust drohen kann.Nicht zuletzt deshalb hat die europäisch Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CDF´s) und Binären Optionen an Kleinanleger der europäischen Union beschlossen.Betroffene Anleger berichten, dass seitens der Telefonverkäufer Risiken verharmlost wurden und die Anleger mit hohen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet wurden. Wenn Anleger wiederum den Wunsch nach einer Auszahlung ihres Guthabens äußern, dann gab es Probleme.

Fremont Capital Ltd. – BaFin schreitet ein

Gegenüber der Fremont Capital Ltd. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß einer eigenen Mitteilung der Behörde das Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt.Die Fremont Capital Ltd.  verfügt über die Website www.capfremont.com und in diesem Zusammenhang werden fremde Gelder als Einlangen oder unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen, so die BaFin.Nach Meinung der BaFin wird damit durch die Fremont Capital Ltd. ein Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis verfügte die Fremont Capital Ltd. nicht.Außerdem verweist die BaFin darauf, dass die Gesellschaft behauptet habe, dass sie von der BaFin beaufsichtig sei und dies würde nicht zutreffen.Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Internethandelsplattform www.bancdm.io – Vorsicht!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Takeda Partners Ltd. mit Bescheid vom 05.02.2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.Die Takeda Partners Ltd. ist Betreiberin der Handelsplattform www.bancdm.io, die auch unter dem Namen BANC DE MONARCH tätig ist. Die vorgenannte Handelsplattform bietet den Handel mit- Aktien,- Forex-Geschäfte,- Indizes,- Rohstoffen,- Kryptowährungen und- ETF´sIn diesem Zusammenhang nimmt – so die BaFin – das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

XtraderFX – Ermittlungen wegen Betrug

Gegen die Verantwortlichen der Tradingplattform XTraderFX ist den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden ein großer Erfolg gelungen. Bereits seit September 2017 seien Ermittlungen von Experten des Büros Finanzermittlungen des Bundeskriminalamts Wien mit dem Landeskriminalamt Niederösterreich in Zusammenarbeit mit deutschen Staatsanwaltschaften gegen eine internationale Tätergruppe anhängig, gegen die der Verdacht besteht, dass über Tradingplattformen für binäre Optionen, Forex- und Kryptowährungen und ähnliche Finanzprodukte, Anleger um hohe Summen betrogen wurden, so eine Mitteilung des Bundeskriminalamts Wien. Eine der Hauptverdächtigen ist festgenommen worden, so dass Bundeskriminalamt Wien.

Handelsplattform BritonPrice – Vorsicht!

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt eine Vielzahl von Kapitalanlegern, die über Handelsplattformen im Internet Kapital angelegt hatten, um sich am Forex-Handel, CFD-Handel, dem Handel mit Binären Optionen sowie dem Handel mit Kryptowährungen zu beteiligen.In diesem Zusammenhang wurde unsere Kanzlei gegenüber einer Vielzahl von Handelsplattformen, wie z. B. der Handelsplattform PWRTrade, der Handelsplattform Tradeu2, der Handelsplattform Option 888, der Handelsplattform CentroBanc etc., tätig. Den Mandaten ist eines gemeinsam. Anlegern wurde die Auszahlung ihres Guthabens verweigert, Anlegern wurden die Risiken der vorgenannten Geschäfte verschwiegen und sie wurden mit vollkommen aberwitzigen Gewinnversprechungen zu Einzahlungen verleitet, Kurse wurden manipuliert und die vorgegaukelten Handelsgeschäfte fanden tatsächlich nicht statt.Erst kürzlich wurde die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die in Zusammenarbeit mit österreichischen Behörden gegen einen Anlagebetrügerring ermittet, der Handelsplattformen ins Leben gerufen hatte, tätig und verhaftete mehrere Verantwortliche, durchsuchte 21 Firmen und stellte 14 Konten sicher.