von Oliver Busch | 6. Dezember 2018 | News
Über die ehemalige MCE Schiffskapital AG und die MCE Treuhand, umbenannt in Alphabet, wurden Insolvenzanträge gestellt. Damit ist ein weiterer Anbieter von Schiffsfonds, und zwar Zweitmarkt-Schiffsfonds, mit nachteiligen Folgen für viele Anleger gescheitert.
Offeriert wurden Anlegern Zweitmarkt-Schiffsfonds „MCE Sternenflotte“ des damaligen Emittenten MCE Schiffskapital AG, nämlich
– MCE Zweitmarkt Portfolio IC 02,
– MCE 02 Zweitmarkt Portfolio,
– MCE 04 Sternenflotte IC 03,
– MCE 05 Sternenflotte,
– MCE 07 Sternenflotte Flex,
– MCE 08 Sternenflotte IC 04,
– MCE 09 Sternenflotte Flex Zweitmarktfonds.
Bei der MCE Sternenflotte handelt es sich um Dachfonds, die in verschiedene Schiffsfonds, die auf den Zweitmarkt zum Kauf angeboten worden waren, das Kapital der Anleger investiert haben.
Es wurde damit geworben, dass sich aus einer Erholung des Containerschiffsmarkts günstige Chancen für Anleger ergeben. Eine derartige Erholung des Containerschiffsmarkts ist aber nicht eingetreten. Dies dürfte auch zum Scheitern des Konzepts geführt haben.
Auch für die einzelnen Schiffszweitmarktfonds sollen sich die Insolvenzanträge in Vorbereitung befinden.
von Oliver Busch | 6. Dezember 2018 | News
Gegen Verantwortliche der Eurosolid Energy GmbH & Co. KG sind im Zusammenhang mit einem Solarpark in Mecklenburg-Vorpommern Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen der wegen des Verdachts des Betruges anhängig, wie die Stuttgarter Zeitung mehrfach, etwa in Stuttgarter-Zeitung-de vom 11.06.2018, berichtet hat. Im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen fanden auch Ende 2017 Durchsuchungen statt. Ermittlungen richten sich auch gegen Geschäftspartner der Stuttgarter Versicherung a. G..
Die von Eurosolid veräußerten Solaranlagen wurden von der Stuttgarter Lebensversicherung finanziert.
von Alexander Engelhard | 4. Dezember 2018 | News
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde mit Bescheid vom 28.11.2018 gegenüber den Firmen CRLINK Ltd. und BT Systems Ltd. die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageberatung angeordnet.
Die vorgenannten Unternehmen warben über die Plattform www.fxcmarkets.com und mit unaufgeforderten Anrufen unter einer Berliner Rufnummer für Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Forex, Indizes, Rohstoffe, Aktien laufen. Den Kunden wurden konkrete Verträge empfohlen, die sie dann auf der Internetseite von FXC Markets (www.fxcmarkets.com) abschließen konnten.
Damit betreiben die Firma CRLINK Ltd. und BT Systems Ltd. gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.
Der Handel mit sog. CFDs ist letztlich für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFDs (Contracts für Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFDs leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger, nachdem beim Handel mit CFDs ein Totalverlust drohen kann.
Nicht zuletzt deshalb hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erst kürzlich Maßnahmen in Bezug auf das Angebot von Differenzgeschäften (CFDs) und binären Optionen an Kleinanleger der Europäischen Union beschlossen.
von Oliver Busch | 4. Dezember 2018 | News
Gegenüber der GammaTech Services OÜ, Estland, und der AlphaTec Ltd, Großbritannien, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels und der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Von der AlphaTec Ltd. und der GammaTech Services OÜ wurden auf der zusammen betriebenen Handelsplattform www.kayafx.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference –CFDs) auf Aktien, Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. Kunden einen Zugang zu den offerierten Kontrakten verschafft haben, erbringen die Gesellschaften nach Auffassung der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland. Zudem würde eine „Treuhandverwaltung“ von Kundengeldern offeriert.
Damit werden von der GammaTech Services OÜ und der AlphaTec Ltd. eine Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1 a Satz Nr. 3 KWG als Dienstleistung für andere in Deutschland erbracht.
Für einen grenzüberschreitenden Eigenhandel bzw. eine grenzüberschreitende Portfolioverwaltung hatten die GammaTech Services OÜ und die AlphaTec Ltd. aber keine erforderliche Erlaubnis der BaFin.
von Oliver Busch | 28. November 2018 | News
Hinsichtlich der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH, Heusenstamm, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft eine Vermögensanlage mit dem Namen „KINDER GOLD KONTO“ öffentlich anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass für Jugendliche unter 18 Jahren ein kostenloses Kindergeldkoto eröffnet werden kann und schon mit kleinen Beträgen ab € 25,00 monatlich physisches Gold gekauft werden kann und die Besonderheit bei einem Kindergeldkonto bei 3 % Bonusgold liegen würde, den der Kunde am Anfang des Jahres auf die Kaufsumme des vergangenen Jahres ab einem Goldkauf von € 3.000,00 erhält.
Nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes.
von Oliver Busch | 28. November 2018 | News
Gegenüber der A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Kreditgeschäft einzustellen. Von der A. C. M....
von Alexander Engelhard | 27. November 2018 | News
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH aus Mannheim mit Bescheid vom 08.11.2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.
Seitens der Firma CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH wurde Geldsuchenden der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten. Hierdurch betrieb sie das Kreditgeschäft ohne die Erlaubnis der BaFin.
Laut Mitteilung der BaFin ist das Unternehmen verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
von Alexander Engelhard | 22. November 2018 | News
In der Vergangenheit haben wir bereits über unseriöse Internethandelsplattformen, wie Tradeu2 und Option888, berichtet und darüber, dass die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl geschädigter Kapitalanleger der vorgenannten Firmen vertritt.
Viele Anleger berichten der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Problemen mit den vorgenannten Handelsplattformen, die den Handel mit Binäre Optionen und / oder den FOREX-Handel anboten. Guthaben würden nicht ausbezahlt bzw. unvermittelt würden extrem hohe Verluste auftreten, wobei entsprechende Handelsgeschäfte im Vorfeld nicht abgestimmt worden wären. Risiken würden verharmlost und die Anleger über sog. „risikofreie Trades“ und Boni geködert.
Gegen die Verantwortlichen der Firma Option888 und deren sog. Berater ermittelt nun schwerpunktmäßig eine deutsche Staatsanwaltschaft. Auch gegen die Betreiber der Firma Tradeu2 wurde Strafanzeige gestellt.
Nun häufen sich bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anfragen geschädigter Kapitalanleger, die bei der Handelsplattform XMarkets Kapital anlegt hatten und auch dort hohe Verlusten erlitten haben oder deren Guthaben nicht ausbezahlt werden. Sog. Berater der Firma XMarkets wie ein Herr Ullstein oder ein Herr Mark tun sich in diesem Zusammenhang unrühmlich hervor.
von Oliver Busch | 19. November 2018 | News
Im Zuge der Sicherung von Vermögenswerten ist es den Insolvenzverwaltern der P&R Gesellschaften, Grünwald, nach einer eigenen Mitteilung, gelungen, nun auch die Anteile an der Schweizer P&R-Gesellschaft, der P&R Equipment & Finance Corp. zu sichern.
Bislang waren die Anteile an der P&R Equipment & Finance Corp. an die deutschen P&R-Gesellschaften, Grünwald, verpfändet. Nun wurden die Anteile auf Grundlage des Schweizer Rechts und auf Grund eines Selbsteintritts an die deutschen P&R-Gesellschaften übertragen.
Neben einer Verpfändung der Anteile war es den Insolvenzverwaltern bereits vorher gelungen, statt Herrn Roth einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat einzusetzen. Nach Angaben der Insolvenzverwalter soll die Schweizer P&R, deren Geschäftsbetrieb bisher ungestört weiter laufe, als eine Art „Zahlstelle“, hinsichtlich der Einnahme aus der Vermietung und Verwertung der Container dienen.
von Oliver Busch | 16. November 2018 | News
Gegenüber der FUNVESTMENT Ltd., Karlsruhe, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wie berichtet, im November 2017 angeordnet, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen. Dieser Bescheid der BaFin ist nun rechtskräftig.
Von der FUNVESTMENT Ltd. war Anlegern ein Nachrangdarlehen angeboten und eine unbedingte Rückzahlung versprochen worden.
Nach Meinung der BaFin hat die FUNVESTMENT Ltd. damit ein Einlagengeschäft betrieben.
von Oliver Busch | 8. November 2018 | News
Die Restrukturierung der Quintis-Gruppe soll nach einem Bericht von kapital-markt intern in seiner Ausgabe 44/18 aufgrund einer Mitteilung der Jäderberg & Cie. aufgrund einer Rekapitalisierung beendet worden sein.
Eine Quintis (Australia) Pty Limited sei mit frischem Kapital ausgestattet worden und die neue Gesellschaft habe das Geschäft und die Tochtergesellschaften der börsennotierten Quintis Ltd. übernommen. Außerdem seien nach Angaben von Jäderberg & Cie. auch die Bewirtschaftungs- und sonstigen Verträge der Jäderberg & Cie.-Gruppe auf die neue Quintis übertragen worden.
Kapital-markt intern zieht das Resümee, dass, auch wenn der Zusammenbruch der Quintis-Gruppe zunächst einmal verhindert worden sei, „noch längst nicht eitel Sonnenschein“ herrsche. Ob die Restrukturierung wirklich keine Einbußen bei der Plantagenbewirtschaftung mit sich gebracht habe, müsse sich erst noch erweisen, so kapital-markt intern. Es erscheine nach den Analyse von kapital-markt intern auch nach wie vor fraglich, ob die angepassten, teilweisen drastischen und korrigierten Prognosen von Jäderberg & Cie. haltbar seien.
von Oliver Busch | 8. November 2018 | News
Wir hatten für Mandanten im Insolvenzverfahren der Offizin Immobilienverwaltung AG i. L. Forderungen in Höhe des zur Verfügung gestellten Darlehenskapitals nebst ausstehenden Zinsen geltend gemacht, die vom Insolvenzverwalter zunächst vorläufig bestritten worden waren. Im zweiten Anlauf hat der Insolvenzverwalter die für unsere Mandanten geltend gemachten Forderungen nun in voller Höhe anerkannt.
Dies ist nicht selbstverständlich. Denn in Darlehensverträgen der Offizin Immobilienverwaltung AG war eine sog. Nachrangklausel enthalten, gemäß der Ansprüche von Gläubigern im Insolvenzfalle nachrangig hinter allen anderen Gläubigern sein sollten. Wir hatten aber gegenüber dem Insolvenzverwalter ausführlich begründet, dass nach unserer Ansicht diese Nachrangklausel unwirksam ist. Wenn die Nachrangklausel unwirksam ist, besteht auch für Gläubiger ein uneingeschränkter Anspruch auf Rückzahlung des Darlehenskapitals und ausstehender Zinsen, so wie dies nun vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde.