F. I. P. MaxiFo AG & Co. 1. Beteiligungs KG
Über das Vermögen der F.I.P. MaxiFo AG & Co. 1. Beteiligungs KG, vertreten durch die F. I. P. Komplementär GmbH, war im April 2015 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das vorläufige Insolvenzverfahren bzw. die entsprechenden vorläufigen Maßnahmen...Haftung von Concept 1 Anlageberatern – Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
Am 16.03.2016 fand vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Berufungsverfahren statt, in dem die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner einen Anleger vertraten, der über die Firma Concept 1 angeblich Mitarbeiteraktien erworben hatte. Nachdem bereits das...Deutsche Policenaufwertung AG – Vergleich mit Beraterin
Vor dem Landgericht Karlsruhe konnte für einen von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Kläger ein Vergleich mit einer Anlageberaterin geschlossen werden, die den Verkauf von Lebensversicherungen an die Deutsche Policenaufwertung AG (DPAG) empfohlen...ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung
Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde Herrn Andreas Luckau bzw. der Firma ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung aus Altenholz mit Bescheid vom 25.01.2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und die unerlaubt betriebene...BWF Stiftung – Anklage der Staatsanwaltschaft
Gegen mehrere Verantwortliche der BWF Stiftung hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges erhoben, so verschiedene Medienberichte, wie etwa im „Der Tagesspiegel“ vom 08.03.2016. Wie wir berichtet hatten,...German Pellets – Genussrechte GmbH Insolvenz
Auch über das Vermögen der German Pellets Genussrechte GmbH, Wismar, einer Tochter der German Pellets GmbH, ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von der Insolvenz der German Pellets Genussrechte GmbH sind Anleger betroffen, die Genussrechte dieser...Captura GmbH – Klagen gegen den Treuhänder
In der Vergangenheit hatten wir bereits darüber berichtet, dass der Treuhänder, der laut dem mit der Firma Captura GmbH abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag das Kapital des jeweiligen Captura Anlegers nur dann an die Firma weiterleiten durfte, wenn die Gesellschaftereinlage zzgl. der Anteile am geplanten Gewinn zuvor seitens der Firma Captura GmbH durch geeignete Maßnahmen gegen einen etwaigen Verlust abgesichert wurden, unseres Erachtens auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl von geschädigten Captura GmbH Anlegern vertritt, hat mittlerweile für die von ihr vertretenen Anleger überprüft, ob sich eine Haftung des Treuhänders darstellen lässt.
Klagen gegen Captura Anlageberater
In der Vergangenheit hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mehrfach auf ihrer Homepage über den Sachstand hinsichtlich des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Captura GmbH berichtet.
Mittlerweile kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Anleger, die Darlehensverträge mit der Firma Captura GmbH abgeschlossen haben, im Insolvenzverfahren nur eine nicht allzu hohe Insolvenzquote erhalten werden.
Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl geschädigter Captura Anleger vertritt und deren Interessen auch im Rahmen der Gläubigerversammlung beim Amtsgericht München am 15.03.2016 wahrnehmen wird, werden wir nach der Gläubigerversammlung nochmals ausführlicher über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.
Unabhängig davon empfehlen wir Anlegern, die Captura Darlehen gezeichnet haben, überprüfen zu lassen, ob auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlagevertrieb, d. h. gegenüber den Anlageberatern und Vermittlern durchsetzbar sind.