Im Januar 2015 hatten wir berichtet, dass die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, verschiedenste geschädigte Anleger der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH vertritt.

In diesem Zusammenhang wurden zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz gegen die Verantwortlichen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH eingereicht und die Forderungen von geschädigten Kapitalanlegern im Rahmen des Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH angemeldet.

Neben der Anerkennung dieser Forderungen zur Insolvenztabelle ist es der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mittlerweile gelungen, rechtskräftige Urteile gegen den Hauptverantwortlichen der Firma Pareli Beteiligungsgesellschaft mbH zu erwirken.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da nur durch das Einreichen einer zivilrechtlichen Klage das Verjähren von Ansprüchen verhindert werden kann und nur aus einem rechtskräftigen Urteil in Vermögenswerte der Gegenseite vollstreckt werden kann.

 

Stand: 07.04.2015